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   OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 1 Ss (OWi) 54 B/02   

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https://dejure.org/2002,5969
OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 1 Ss (OWi) 54 B/02 (https://dejure.org/2002,5969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2002 - 1 Ss (OWi) 54 B/02 (https://dejure.org/2002,5969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2002 - 1 Ss (OWi) 54 B/02 (https://dejure.org/2002,5969)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist der Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Unterbrechen der Verfolgungsverjährung durch Anordnung der Vernehmung des Betroffenen ; Übersendung des Anhörungsbogens; Verjährungsunterbrechung durch Erlass des Bußgeldbescheides ; Beeinträchtigung des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • verkehrsrechtsforum.de

    Der Vergleich des Messfotos mit dem Passbild ist zulässig und führt nicht zur Unwirksamkeit des Bussgeldbescheids.

  • Judicialis

    StVG § 26 Abs. 3; ; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 33 Abs. 3; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; PersonalAuswG § 2 b Abs. 2; ; StPO § 161; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Zulässigkeit des Vergleichs des Messfotos mit dem Passbild

  • RA Kotz

    Messfoto: Vergleich mit dem Passbild erlaubt? Unwirksamkeit des Bussgeldbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Täteridentifizierung - Vergleich von Messfoto mit Ausweisbild des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 105, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.02.1998 - 2 ObOWi 727/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 1 Ss OWi 54 B/02
    Aber selbst wenn die Übermittlung des Passbildes nicht mit § 2 b Abs. 2 PersonalAuswG in Einklang stünde, führte dieser Verstoß - entgegen der Auffassung des Betroffenen - in jedem Fall nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (ebenso BayObLG NJW 1998, 3656, 3657; OLG Frankfurt NJW 1997, 2963, 2964).
  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 1 Ss OWi 54 B/02
    Vielmehr ist bei dem Verstoß gegen eine Verfahrensvorschrift im Einzelfall das Interesse des Staates an der Tataufklärung gegen das geschützte Interesse des Bürgers abzuwägen (BGH NJW 1971, 1097, 1098).
  • OLG Frankfurt, 18.06.1997 - 2 Ws (B) 331/97

    Straßenverkehrsrecht; Datenübermittlung bei Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 1 Ss OWi 54 B/02
    Aber selbst wenn die Übermittlung des Passbildes nicht mit § 2 b Abs. 2 PersonalAuswG in Einklang stünde, führte dieser Verstoß - entgegen der Auffassung des Betroffenen - in jedem Fall nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (ebenso BayObLG NJW 1998, 3656, 3657; OLG Frankfurt NJW 1997, 2963, 2964).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 1 Ss OWi 54 B/02
    Schwerwiegend ist ein Mangel dann, wenn er die Abgrenzung des Schuldvorwurfs in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht nicht ermöglicht (BGHSt 23, 336) oder zur Unmöglichkeit der Vollstreckung einer Rechtsfolge im Falle des Rechtskrafteintritts führt.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 5 Ss OWi 337/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 1 Ss OWi 54 B/02
    Die Verweisung muß in den Urteilsgründen deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck kommen (BGHSt a.a.O., 382; OLG Düsseldorf NZV 1994, 202).
  • OLG Koblenz, 02.10.2020 - 3 OWi 6 SsBs 258/20

    Heranziehung des bei Meldebehörde hinterlegten Passfotos zur

    Es hätte zwar zur Klärung der Fahrereigenschaft die Möglichkeit bestanden, den Betroffenen durch Behördenbedienstete oder durch die Polizei in seiner Wohnung oder an seinem Arbeitsplatz aufzusuchen und ihn zum Vergleich mit dem Messfoto in Augenschein zu nehmen oder insoweit sogar eine Nachbarschaftsbefragung durchzuführen; jedoch wären solche Ermittlungshandlungen sowohl für die Behörden als auch für den Betroffenen unverhältnismäßig; selbst aus Sicht des Betroffenen dürften sie wesentlich stärker in seine Persönlichkeitssphäre eingreifen als die Erhebung seines Lichtbildes beim Pass- oder Personalausweisregister (OLG Stuttgart, aaO.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. 1 Ss 54 B/02 v. 19.04.2002 - VRS 105, 221; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschl. 2 OB OWi 727/97 v. 20.02.1998 - NJW 1998, 3656; OLG Hamm, Beschl. 3 Ss OWi 416/09 v. 30.06.2009 - ZfSch 2010, 111).
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