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   KG, 25.08.2004 - (3) 1 Ss 112/04 (56/04)   

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KG, 25.08.2004 - (3) 1 Ss 112/04 (56/04) (https://dejure.org/2004,30051)
KG, Entscheidung vom 25.08.2004 - (3) 1 Ss 112/04 (56/04) (https://dejure.org/2004,30051)
KG, Entscheidung vom 25. August 2004 - (3) 1 Ss 112/04 (56/04) (https://dejure.org/2004,30051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 108, 110
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.01.2002 - 1 Ss 238/01
    Auszug aus KG, 25.08.2004 - 1 Ss 112/04
    Fehler bei der Ladung sind bei der Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO daher aber nur von Bedeutung, wenn sie verhindert haben, daß der erscheinungswillige Angeklagte an der Berufungsverhandlung teilnehmen konnte (vgl. KG, GA 1975, 148, 149; KG, Beschluß vom 10. Januar 2002 - (4) 1 Ss 238/01 (169/01) -).
  • OLG Hamm, 03.02.1994 - 1 Ws 8/94
    Auszug aus KG, 25.08.2004 - 1 Ss 112/04
    Bei dieser Sachlage, bei der der Vortrag des Angeklagten geeignet war, ein ausnahmsweises Zurücktreten der öffentlichrechtlichen Pflicht zum Erscheinen zu rechtfertigen (vgl. Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 329 Rdn. 39; Meyer-Goßner, aaO, § 329 Rdn. 28; OLG Hamm, VRS 87, 138 f), hatte das Berufungsgericht in ausreichendem Umfang Anhaltspunkte, um dem Entschuldigungsgrund von Amts wegen nachzugehen (vgl. KG, GA 1973, 29, 30).
  • KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens des

    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. VRS 108, 110 und 102, 467; Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 3 Ws (B) 49/10 -, 2. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 -, 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 -, 5. Oktober 2005 - 3 Ws (B) 381/05 - und vom 3. August 2005 - 3 Ws (B) 287/05 -).
  • OLG Bamberg, 28.11.2011 - 3 Ss OWi 1514/11

    Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung:

    Ihre Auslösung setzt (wenigstens) voraus, dass der Betroffene vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen (Anschluss u.a. an KG VRS 108, 110 ff.; OLG Bamberg OLGSt StPO § 329 Nr. 29 = DAR 2008, 217 [Ls]; BayObLGSt 1997, 145/147 f.; 1998, 79/81 f.).

    Ihre Auslösung setzt (wenigstens) voraus, dass der Betroffene vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (KG VRS 108, 110 ff.); nur dann ist er auch nicht verpflichtet, die Richtigkeit seines Vorbringens glaubhaft zu machen und durch Vorlage von geeigneten Unterlagen zu belegen (OLG Bamberg, Urteil vom 26.2.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 = DAR 2008, 217 [Ls]; BayObLGSt 1997, 145/147 f.; 1998, 79/81 f.).

  • OLG Bamberg, 06.03.2013 - 3 Ss 20/13

    Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung:

    Ihre Auslösung setzt (wenigstens) voraus, dass der Angeklagte vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (KG VRS 108, 110 ff.); nur dann ist er auch nicht verpflichtet, die Richtigkeit seines Vorbringens glaubhaft zu machen und durch Vorlage von geeigneten Unterlagen zu belegen ( Senatsurteil vom 26.02.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29; BayObLGSt 1997, 145/147 f.; 1998, 79/81 f.).
  • OLG Bamberg, 26.02.2008 - 3 Ss 118/07

    Hauptverhandlung: Auslegung des Begriffs der "genügenden

    Ihre Auslösung setzt (wenigstens) voraus, dass der Angeklagte vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (KG VRS 108, 110 ff.); nur dann ist er auch nicht verpflichtet, die Richtigkeit seines Vorbringens glaubhaft zu machen und durch Vorlage von geeigneten Unterlagen zu belegen (BayObLGSt 1997, 145/147 f.; 1998, 79/81 f.).
  • KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18

    Nachforschungspflicht bei Terminverlegungsantrag

    Eine Pflicht zur Glaubhaftmachung des behaupteten Entschuldigungsgrundes oder gar zu einem lückenlosen Nachweis trifft den Betroffenen nicht (std. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 - ; VRS 108, 110 [zu § 329 Abs. 1 StPO] sowie NZV 2002, 421).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte sich entschuldigt hat, sondern nur, ob er entschuldigt ist (vgl. BGHSt 17, 391; OLG Frankfurt am Main -2 Ss 178/11-; -1 Ss 113/10-; OLG Köln StraFo 2006, 213; KG Berlin VRS 108, 110; OLG München StraFo 2014, 79; OLG Stuttgart DAR 2004, 165).
  • BayObLG, 06.09.2019 - 202 ObOWi 1581/19

    Einspruchsverwerfung trotz attestierter "voraussichtlicher" Verhinderung

    Ihre Auslösung setzt (wenigstens) voraus, dass der Betroffene vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (KG VRS 108, 110); nur dann ist er auch nicht verpflichtet, die Richtigkeit seines Vorbringens glaubhaft zu machen und durch Vorlage von geeigneten Unterlagen zu belegen (OLG Bamberg, Urt. v. 26.2.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29; BayObLGSt 1997, 145/147 f.; 1998, 79/81 f.).
  • KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 5/18

    Anforderungen an die Darlegung einer Krankheit als ausreichender

    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Senat VRS 102, 467 und 108, 110; Beschlüsse vom 7. Januar - 3 Ws (B) 472/08 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09).
  • KG, 16.06.2010 - 3 Ws (B) 203/10

    Bußgeldverfahren: Überprüfung des mitgeteilten Verhinderungsgrundes als

    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Senat VRS 102, 467 und 108, 110; Beschlüsse vom 7. Januar - 3 Ws (B) 472/08 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09).
  • OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 329 Abs. 3

    Er ist nicht zu einer Glaubhaftmachung oder gar zu einem Nachweis der vorgebrachten Entschuldigungsgründe verpflichtet (OLG Düsseldorf a.a.O.; KG VRS 108, 110); vielmehr hat er nur die Entschuldigungsgründe, die das Gericht nicht kennen kann, mitzuteilen und dem Gericht die Überprüfung zu ermöglichen (OLG Celle StV 1987, 192).
  • OLG Köln, 14.03.2006 - 82 Ss 23/06

    Inhaftierung in Spanien als Entschuldigungsgrund für ein Ausbleiben im Termin zur

  • KG, 12.10.2017 - 3 Ws (B) 257/17

    Verwerfung des Einspruchs bei nicht genügend entschuldigtem Ausbleiben des

  • KG, 28.07.2009 - 1 Ss 87/09

    Darlegungslast des Angeklagten bezüglich des Vorliegens einer Erkrankung als

  • KG, 25.08.2011 - 3 Ws (B) 458/11

    Zur Erkundigungspflicht des Gerichts beim Aussteller des ärztlichen Attestes bei

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