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   OLG Hamm, 23.06.1982 - 2 Ss 819/82   

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https://dejure.org/1982,13144
OLG Hamm, 23.06.1982 - 2 Ss 819/82 (https://dejure.org/1982,13144)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.1982 - 2 Ss 819/82 (https://dejure.org/1982,13144)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 1982 - 2 Ss 819/82 (https://dejure.org/1982,13144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 63, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11

    EU-Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche

    Insoweit muss der Senat nicht entscheiden, ob ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ein für die Sicherheit des Straßenverkehrs ähnliches Fehlverhalten darstellt und bereits der durch eine solche Tat vermittelte ungünstige Eindruck - wie bei einer Katalogtat nach § 69 Abs. 2 StGB - ein ausreichendes Indiz für die künftige charakterliche Ungeeignetheit des Täters ist (verneinend: Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 69 Rn. 46; Athing in Münchener Kommentar zum StGB, § 69 Rn. 82; Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 106; vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2007, 89; OLG Hamm VRS 63, 346).
  • LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10

    Vorlage gefälschter Führerschein bei Führerscheinstelle - Entziehung der

    19 Nach alledem liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis im Hauptverfahren entzogen werden wird (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2008 - 81 Ss 17/08, zitiert nach juris; OLG Hamm VRS 63, 346ff).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 4 VAs 1/08

    Verkehrszentralregister: Mitteilung eines Strafbefehls; falsche Versicherung an

    Anders liegt es, wenn der gefälschte Führerschein anlässlich einer Verkehrskontrolle vorgezeigt wird (OLG Hamm VRS 63, 346).
  • AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11

    Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist

    Insoweit muss der Senat nicht entscheiden, ob ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ein für die Sicherheit des Straßenverkehrs ähnliches Fehlverhalten darstellt und bereits der durch eine solche Tat vermittelte ungünstige Eindruck - wie bei einer Katalogtat nach § 69 Abs. 2 StGB - ein ausreichendes Indiz für die künftige charakterliche Ungeeignetheit des Täters ist (verneinend: Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 69 Rn. 46; Athing in Münchener Kommentar zum StGB, § 69 Rn. 82; Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 106; vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2007, 89; OLG Hamm VRS 63, 346).
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