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KG, 31.01.1984 - 5 Ss 315/83 - 1/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 67, 154
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs
Das Oberlandesgericht Celle ist zunächst im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, daß seine Rechtsansicht, der Lenker eines abgeschleppten Pkw führe diesen im Sinne des § 316 StGB, trotz der beiläufig geäußerten gegenteiligen Bemerkung des Senats in seinem Urteil vom 21. April 1983 (BGH VRS 65, 140, 142) und des Kammergerichts im Beschluß vom 31. Januar 1984 (VRS 67, 154) die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG nicht ausgelöst hat, da die Rechtsauffassung des Senats für seine Entscheidung, die er auf § 1 Abs. 2 StVO gestützt hat, nicht tragend war und sich das Kammergericht allein mit dem Tatbestandsmerkmal des "Gebrauchs eines Fahrzeuges" im Sinne des § 6 PflVersG zu befassen hatte. - OLG Hamm, 18.12.2006 - 2 Ss 533/06
Rotes Kennzeichen; Überführungsfahrt; Probefahrt; Einkaufsfahrt
Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152; 33, 172; KG VRS 67, 154). - LG Hildesheim, 20.09.2022 - 13 Ns 40 Js 25077/21
Drogenkonsum Tretrollerfahrt, unversicherter E-Scooter, Fahren ohen Fahrerlaubnis
- Mit Beschluss vom 31.01.1984 - 5 Ss 315/83 - 1/84 - (VRS 67, 154) hat das Kammergericht ausgeführt, dass es sich um einen Gebrauch i. S. von § 6 PflVG dann nicht handelt, wenn das Fahrzeug abgeschleppt, von Tieren gezogen, Menschen geschoben oder auf einem anderen Kraftfahrzeug transportiert worden ist. - BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein vorläufig stillgelegtes Fahrzeug …
Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152/156 f.; 33, 172/174 f KG VRS 67, 154; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22.Aufl. § 6 PflVG Rn.2 und 4).Bei der Neuregelung wurde also nur darauf abgestellt, ob für das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt seines Gebrauchs formell ein Versicherungsvertrag besteht (BayObLG vom 6.4.1984 RReg: 1 St 69/84; KG VRS 67, 154).