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OLG Düsseldorf, 13.06.1988 - 5 Ss 101/88 - 99/88 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 1988 - 5 Ss 101/88 - 99/88 I (https://dejure.org/1988,3679)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b
Papierfundstellen
- NZV 1988, 149
- VRS 75, 351
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 5 Ss 33/96 Dabei handelt es sich um einen objektiv besonders gefährlichen Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift (vgl. BGHSt 5, 392, 395; Senat NZV 1988, 149, 150;… Dreher/Tröndle StGB , 47. Aufl., 1995, Rdnr. 13 zu § 315 c;… Janiszewski, Verkehrsstrafrecht, 4. Aufl. 1994, Rdnr. 284 jeweils m.w.N.).
- OLG Köln, 29.11.1994 - Ss 491/94 Angesichts der Voraussetzungen, an deren Vorliegen die Annahme einer "Rücksichtslosigkeit" geknüpft ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VRS 75, 351, 353; 79, 370, 371; SenE VRS 59, 123; 84, 293), ist bei der Beurteilung auch dem Umstand Gewicht beizumessen, daß der Angeklagte nach den Feststellungen "mit langsamer Gschwindigkeit" zur Ausfahrt Endenich fuhr.
- OLG Koblenz, 29.03.2001 - 1 Ss 319/00
Absehen vom Fahrverbot, Berufungsbeschränkung, Beschränkung des Rechtsmittels, …
Eine Anwendung des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Bereiten eines Hindernisses (vgl. dazu BGHSt 21, 301, 302; 23, 4, 6; OLG Düsseldorf NZV 1988, 149; NZV 1989, 441; Senatsbeschluss vom 16. April 1997 - 1 Ss 97/97 -) - scheidet damit aus.
- OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand
Soweit nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (VRS 73, 41; NZV 88, 149; NZV 89, 441) darüber hinausgehend der Tatbestand des § 315 b StGB bereits dann erfüllt war, wenn es dem Täter darauf ankam, auch den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer Vollbremsung zu zwingen, ist diese Rechtsprechung durch die zitierten Entscheidungen des BGH möglicherweise überholt. - OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 5 Ss 434/94 Auch handelt derjenige Verkehrsteilnehmer rücksichtslos, der sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen läßt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise drauflosfährt (vgl. auch Urteil des Strafsenats vom 13. Juni 1988 - 5 SS 101/88 - 99/88 I - = NZV 1988, 149 ).
- OLG Zweibrücken, 16.12.1991 - 1 Ss 209/91
Urteil; Verurteilter; Verurteilung; Angeklagter; Beweis; Tatsachen; Früheres; …