Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.03.1989

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.1989 - 2 ObOWi 417/88   

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https://dejure.org/1989,5017
BayObLG, 10.03.1989 - 2 ObOWi 417/88 (https://dejure.org/1989,5017)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1989 - 2 ObOWi 417/88 (https://dejure.org/1989,5017)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1989 - 2 ObOWi 417/88 (https://dejure.org/1989,5017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 933
  • NZV 1989, 364
  • JR 1989, 477
  • BayObLGSt 1989, 33
  • VRS 77, 136
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 15.02.2017 - 3 Ss OWi 1294/16

    Einspruch gegen noch nicht erlassenen Bußgeldbescheid - Entscheidung des

    Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene schon vor seiner Zustellung und auch dann wirksam Einspruch einlegen, wenn er von seinem Erlass oder Inhalt (noch) keine Kenntnis hat, sofern im Einlegungszeitpunkt der Bußgeldbescheid bereits erlassen ist (u. a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.05.1973 - 2 StR 497/72 = BGHSt 25, 187/189 = DAR 1973, 276 = NJW 1974, 66; BayObLG, Beschluss vom 10.03.1989 - 2 Ob OWi 417/88 = BayObLGSt 1989, 33 = NZV 1989, 364 = VRS 77 [1989], 136 = ZfS 1990, 288).

    Grundsätzliche Voraussetzung für die Anerkennung eines wirksamen Einspruchs ist - von hier nicht gegebenen Sonderfällen abgesehen - allerdings stets, dass im Zeitpunkt des Eingangs der als Einspruch zu wertenden Erklärung ein Bußgeldbescheid schon erlassen war, wofür jedenfalls in der Regel auf den durch den Datumsvermerk ausgewiesenen Zeitpunkt seiner Unterzeichnung abzustellen ist (zu den Voraussetzungen des Erlasses" vgl. KK/Ellbogen § 67 Rn. 47; Beck-OK/Gertler § 67 Rn. 88 & § 33 Rn. 111; Burhoff [Hrsg.]/Burhoff a. a. O. Rdn. 752 ff.; Bohnert/Krenberger/Krumm OWiG 4. Aufl. § 65 Rn. 12, jeweils m. w. N.), während es auf den durch Hinausgabe in den Geschäftsgang oder noch später bewirkten Zeitpunkt der Unabänderlichkeit, insbesondere auf den Zeitpunkt der späteren Zustellung nicht mehr ankommt (BGH, Beschluss vom 16.05.1973 - 2 StR 497/72 = BGHSt 25, 187/189 = DAR 1973, 276 = NJW 1974, 66; BayObLG, Beschluss vom 10.03.1989 - 2 Ob OWi 417/88 = BayObLGSt 1989, 33 = NZV 1989, 364 = VRS 77 [1989], 136 = ZfS 1990, 288); Meyer-Goßner/Schmitt § 410 Rn. 1 & vor § 296 Rn. 4; LR/Gössel StPO 26. Aufl. § 408 Rn. 7 f.; KK/Maur StPO 7. Aufl. § 410 Rn. 5, § 409 Rn. 16 [jeweils für Einspruch gegen den Strafbefehl]; ferner [für Einspruch gegen den Bußgeldbescheid] im gleichen Sinne Göhler/Seitz § 67 Rn. 30; KK/Ellbogen OWiG § 67 Rn. 46; RRH/Bösert § 67 Rn. 3; Bohnert/Krenberger/Krumm § 67 Rn. 27; Wieser S. 566; Beck-OK/Gertler § 67 Rn. 87; Burhoff/Gieg Rn. 1065).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.03.1989 - 5 Ss 77/89 - 27/89 I   

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OLG Düsseldorf, 15.03.1989 - 5 Ss 77/89 - 27/89 I (https://dejure.org/1989,6566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.1989 - 5 Ss 77/89 - 27/89 I (https://dejure.org/1989,6566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 1989 - 5 Ss 77/89 - 27/89 I (https://dejure.org/1989,6566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 77, 136
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1989 - 5 Ss 77/89
    Es ist die für die Schuldfrage entscheidende ihm allein übertragene Aufgabe, ohne Bindung an gesetzliche Regeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (BGHSt 29, 18, 20; 10, 208, 209).

    Dem Revisionsgericht steht demgegenüber nur eine begrenzte Möglichkeit zu, die Überzeugungsbildung des Tatrichters nachzuprüfen (BGHSt 29, 18, 20 [hier: IV (456) 108 b]).

    Es ist ihm insbesondere verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (BGHSt 29, 18, 20 [hier: IV (456) 108 b]); 10, 208, 210; Hürxthal aaO., Rn. 51).

  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1989 - 5 Ss 77/89
    Das kann ausnahmsweise aber dann nicht gelten, wenn sich die Schlußfolgerungen so sehr von einer Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als ein Ä wenn auch schwerwiegenden Ä Verdacht begründen (BGH in NStZ 86, 373 und NStZ 81, 83).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1989 - 5 Ss 77/89
    Es ist die für die Schuldfrage entscheidende ihm allein übertragene Aufgabe, ohne Bindung an gesetzliche Regeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (BGHSt 29, 18, 20; 10, 208, 209).
  • BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63

    Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1989 - 5 Ss 77/89
    Diese Vorschrift verbietet es, der Urteilsfindung ein Wissen zugrunde zu legen, das nicht durch die Verhandlung und in der Verhandlung gewonnen worden ist (vgl. BGHSt 19, 193, 195).
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