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   OLG Hamm, 22.02.1979 - 3 Ss OWi 2925/78   

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OLG Hamm, 22.02.1979 - 3 Ss OWi 2925/78 (https://dejure.org/1979,2782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.1979 - 3 Ss OWi 2925/78 (https://dejure.org/1979,2782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - 3 Ss OWi 2925/78 (https://dejure.org/1979,2782)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 57, 299
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 02.01.2009 - 3 Ss OWi 976/08

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs;

    Die Belehrung in einer früheren Ladung über die Folgen des Ausbleibens reicht indes nicht aus (zu vgl. Senatsbeschluss vom 22.02.1979, VRS 57, 299 ff).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96

    Zulässigkeit einer formlosen Ladung bei Verlegung des Gerichtstermins; Einhaltung

    Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453).
  • OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90

    Rechtsfehlerfreie Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen;

    Die Notwendigkeit einer erneuten Belehrung gem. § 74 Abs. 3 OWiG ist von der Rechtsprechung für den Fall der Verlegung eines Hauptverhandlungstermins und der Anberaumung der Hauptverhandlung nach vorangegangener Aussetzung begründet worden (OLG Karlsruhe MDR 1974, 174; OLG Hamm VRS 57, 299; SchlHOLG SchlHA 1982, 45; OLG Düsseldorf, VRS 34, 291/OLG Koblenz VRS 53, 205; BayObLG VRS 61, 47; SenE vom 25.1.1985 - Ss 22/85 B).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1992 - 5 Ss OWi 82/92
    Eine solche Belehrung ist für jeden Termin neu zu erteilen; eine Belehrung in einer früheren Ladung reichen nicht aus (vgl. Senatsbeschluß in VRS 64, 291; OLG Karlsruhe, MDR 1974, 774; OLG Koblenz aaO.; OLG Hamm, VRS 57, 299 f; BayObLG, VRS 61, 47,48; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 2. Aufl., § 74 Rdn. 22; KK- OWiG-Senge § 74 Rdn. 38; a.A. Göhler aaO. § 74 Rdn. 41 und NStZ 1986, 18,20).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98

    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung zum alten Recht bestand Einigkeit, daß die vorgeschriebene Belehrung (§ 74 Abs. 3 OWiG a.F. stimmt insoweit mit § 74 Abs. 3 OWiG n.F. überein) für jeden Termin neu zu erteilen ist, so daß der Hinweis auf die Belehrung in einer Ladung, die zu einem anderen, inzwischen aufgehobenen Termin ergangen war, nicht ausreicht (vgl. OLG Hamm VRS 57, 299 f.; OLG Düsseldorf VRS 64, 291; OLG Schleswig SchlHA 1982, 45 und 1997, 175; OLG Hamm bei Göhler NStZ 1986, 20 mit ablehnender Anmerkung Göhler aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.1979 - 1 Ss 1036 Bz/78   

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OLG Köln, 23.02.1979 - 1 Ss 1036 Bz/78 (https://dejure.org/1979,3825)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.1979 - 1 Ss 1036 Bz/78 (https://dejure.org/1979,3825)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 1979 - 1 Ss 1036 Bz/78 (https://dejure.org/1979,3825)
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  • VRS 57, 299
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 04.07.2000 - 1 Ss OWi 647/00

    Widerspruch gegen Beschlussentscheidung im OWi-Verfahren

    Vielmehr ist allein maßgebend, dass das Schreiben - wie hier - bei dem zuständigen Gericht an einen zur Empfangnahme befugten Behördenangestellten gelangt ist (zu vgl. OLG Köln in VRS 57, 299 m. w. N.).
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