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   OLG Köln, 03.05.1983 - 3 Ss 230/83   

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https://dejure.org/1983,3337
OLG Köln, 03.05.1983 - 3 Ss 230/83 (https://dejure.org/1983,3337)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.05.1983 - 3 Ss 230/83 (https://dejure.org/1983,3337)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 1983 - 3 Ss 230/83 (https://dejure.org/1983,3337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Resorptionsphase ; Alkoholgehalt; Abbauwert; Schuldfähigkeit; Tatzeitblutalkoholkonzentration; Individueller Abbauwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 20

Papierfundstellen

  • VRS 65, 426
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Sofern das Ende der Resorptionsphase nicht exakt festgestellt werden kann, ist bei Prüfung der Schuldfähigkeit aufgrund einer nach der Tat entnommenen Blutprobe zugunsten des Angekl. davon auszugehen, daß die Resorption zur Tatzeit bereits abgeschlossen war (OLG Köln - 3. Strafsenat - VRS 65, 426; SenE VRS 74, 23).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    Sofern das Ende der Resorptionsphase nicht exakt festgestellt werden kann, ist bei Prüfung der Schuldfähigkeit aufgrund einer nach der Tat entnommenen Blutprobe zugunsten des Angekl. davon auszugehen, dass die Resorption zur Tatzeit bereits abgeschlossen war (OLG Köln - 3. Strafsenat - VRS 65, 426; SenE VRS 74, 23; SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140 [144]).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07

    Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines

    Sofern das Ende der Resorptionsphase - wie vorliegend - nicht exakt festgestellt werden kann, ist bei Prüfung der Schuldfähigkeit (anders als bei der Prüfung des Grades der Fahrtüchtigkeit) aufgrund einer auch kurz nach der Tat entnommenen Blutprobe zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass die Resorption zur Tatzeit bereits abgeschlossen war (vgl. OLG Köln, VRS 65, 426).
  • OLG Hamm, 06.06.1984 - 3 Ss 590/84
    Wird der tatrelevante Blutalkoholgehalt allein aufgrund der festgestellten Trinkmenge nach der Widmark-Formel errechnet, so bedarf es der genauen Darlegung der für diese Berechnung verwendeten Anknüpfungstatsachen im Urteil (Vergleiche OLG Köln, 1983-05-03, 3 Ss 230/83, JMBl NW 1984, 76).
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