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OLG Düsseldorf, 19.12.1990 - 15 U 173/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; StVO § 38 Abs. 3
Überholen eines mit Blinklicht eingesetzten Reinigungsfahrzeugs L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823; StVO § 38 Abs. 3
Haftungsverteilung bei Anfahren eines hinter einem Reinigungsfahrzeug hervorlaufenden Kindes
Papierfundstellen
- NZV 1992, 188
- VersR 1992, 1104
- VRS 82, 94
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einer Kehrmaschine
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Warnung durch ein gelbes Blinklicht an einem Reinigungsfahrzeug sich nur auf Gefahren bezieht, die von dem Fahrzeug bzw. von den damit ausgeführten Arbeiten ausgehen (OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat -, Urteil vom 29. Dezember 1990, Az.: 15 U 173/88; VRS 82, 94). - KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Welche Sorgfalt im Sinne des § 276 BGB von einem Jugendlichen zu fordern ist, richtet sich danach, was ein normal entwickelter Jugendlicher gleichen Alters hätte vorhersehen können (BGH NJW 1970, 1038 ); so ist bereits ein 8-jähriges Kind in der Regel fähig, seine Verantwortlichkeit beim unvernünftigen Überqueren der Fahrbahn zu erkennen (BGH NZV 1990, 227), erst recht ein 9-jähriges Kind (OLG Düsseldorf VRS 82, 94); die Mithaftung eines 10 1/2jährigen, der an einer Bushaltestelle vom Gehsteig auf die Fahrbahn rennt, wurde mit 2/3 bemessen (OLG Bamberg, NZV 1993, 268 ).