Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorrad; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
- rechtsportal.de
StVO § 9 Abs. 1 § 5 Abs. 3 Nr. 1
Umfang der Haftung des Linksabbiegers
- Wolters Kluwer
Unklare Verkehrslage bei einer Kreuzung mit einer untergeordneten Straße im Überholbereich; Unfall eines Motorrads beim Überholvorgang mit einem links abbiegenden Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 11 (Kurzinformation)
Alleinige Haftung des linksabbiegenden Pkw-Fahrers bei unterlassener Rückschau
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Blinker gesetzt?
- drschmel.de (Kurzinformation)
Rückschaupflicht beim Abbiegemanöver
- drschmel.de (Kurzinformation)
Rückschaupflicht beim Abbiegemanöver
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Alleinhaftung des Linksabbiegers bei Verkehrsunfall; Mitverschulden eines überholenden Motorrads; Unklare Verkehrslage; Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädelhirntrauma mit Einblutungen, multiplen Kontusionsherden, Rippenfrakturen und Lungenkontusion
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 03.05.2002 - 1 O 124/02
- LG Weiden/Oberpfalz, 03.05.2002 - 1 O 124/92
- OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02
Papierfundstellen
- NZV 2003, 89
- VersR 2003, 259
- VRS 104, 177
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94
Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02
Für ein Verschulden dürfen nur solche Umstände herangezogen werden, die erwiesen sind (vgl. BGH NJW 95, 1029 m.w.N.). - BGH, 12.06.1958 - 4 StR 141/58
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02
Daß sich im Überholbereich eine Kreuzung mit einer untergeordneten Straße befand, bewirkte keine unklare Verkehrslage, ebensowenig das bloße Langsamfahren des Beklagten (20-30 km/h) in diesem Bereich (vgl. BGHSt 11, 357, BayObLG VRs 69, 54).
- OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14
Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem …
Zulässiges und verkehrsgerechtes Überholen stellt - ebenso wie beispielsweise der bevorrechtigte Gegenverkehr - eine Grundvoraussetzung dar, dass sorgfaltswidriges Abbiegen überhaupt zu einem Unfall, dann allerdings mit einer entsprechenden Anscheinsbeweislage, führt (…OLG Brandenburg, Urt. v. 26.09.2001 - 14 U 24/01 [BeckRS 2008, 17564]; OLG Frankfurt a. M., NZV 2000, 211; OLG Nürnberg NZV 2003, 89; KG NZV 2006, 309; OLG Rostock NJOZ 2011, 1564; KG NZV 2010, 156).Unter Würdigung aller Gesamtumstände hätten im Streitfall die auch sonst zu fordernden drei Gesichtspunkte vorliegen müssen: eine wesentliche Verlangsamung des Vorausfahrenden, das Einordnen nach links und - vor allem - das Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers (KG NZV 2003, 89; 2010, 298; OLG Hamm NZV 2006, 309).
Rn. 35 Gegenüber diesen schwerwiegenden Verstößen tritt die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Beklagten zurück, weil dem Beklagten zu 1) keine Pflichtverletzungen nachzuweisen waren (OLG Nürnberg NZV 2003, 89).
- OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08
Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw; …
Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (KG, DAR 2002, 557, 558; OLG Nürnberg, NZV 2003, 89;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 5 StVO Rn. 35).Dies entspricht nicht nur der Rechtsprechung des Kammergerichtes, sondern bei ähnlichem Abbiegeverhalten auch der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Celle, VRS 89, 24, 26; OLG Nürnberg, NZV 2003, 89; OLG Brandenburg, VRS 106, 18, 23).
- KG, 01.11.2018 - 22 U 128/17
Haftung bei Verkehrsunfall im gleichgerichteten Verkehr auf einer mehrspurigen …
Die Darlegungs- und Beweislast für das rechtzeitige Setzen des Blinkers trägt demgemäß ebenfalls derjenige, der sich darauf beruft, also hier die Klägerin (KG, [Hinweis-] Beschluss vom 16.2.2017 - 22 U 92/16 - [unveröffentlicht]; KG, Urteil vom 6.12.2004 - 12 U 21/04 - NZV 2005, 413 zu 1.b)aa); OLG Nürnberg mit Urteil vom Urteil vom 11.10.2002 - 6 U 2114/02 - NZV 2003, 89; OLG Jena, Urteil vom 28.10.2016 - 7 U 152/16 - NJW-RR 2017, 605, 606 [10]; Kuhnke, Darlegungs- und Beweislast bei Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, NZV 2018, 447, 451 [6.(1)(c)]).
- OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 287/11
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs und grob …
- OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls: …
- Bei einem Verkehrsunfall mit Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen, multiplen Contusionsherden, Rippenserienfrakturen und einer Lungenkontusion beidseits, der zu einer Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten auf unabsehbare Zeit geführt hat, hielt das OLG Nürnberg (Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02, zitiert nach Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge 2006, 24. Aufl., Nr. 2690) ebenfalls ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 EUR für angemessen. - OLG Oldenburg, 30.07.2020 - 14 U 13/18
Verkehrsunfall auf Feldweg bei Linksabbieger mit überholendem Kraftfahrzeug
Wegen der besonderen, höchsten Sorgfaltspflichten beim Abbiegen in ein Grundstück i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO haftet derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (BGH, Urteil vom 25. März 1969 - VI ZR 263/67 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 12. März 2015 - 4 U 187/13 -, Rn. 51, juris; OLG München…, Urteil vom 23. Januar 2015 - 10 U 299/14 -, Rn. 36, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 25. Oktober 2002 - 6 U 2114/02 -, Rn. 10, juris; KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2002 - 12 U 41/01 -, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09 -, Rn. 22, juris; Gutt, jurisPR-VerkR 13/2014 Anm. 2). - OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
Haftungsverteilung bei Überholungsunfall
Kann dem Überholer bei Kollision mit dem vorausfahrenden Linksabbieger kein Verschulden nachgewiesen werden, tritt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs gegenüber dem Verschulden des Linksabbiegers regelmäßig zurück (KG Berlin…, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).Rn. 17 cc) Trifft - wie vorliegend - den Fahrer des überholten Fahrzeugs ein unfallursächliches Verschulden durch Verletzung von verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten beim Linksabbiegen, während ein Verschulden des Fahrers des überholenden Fahrzeugs vorliegt, so tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (KG Berlin…, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, Rn. 9, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).
- OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem …
Denn bei der Bemessung der jeweiligen Haftungsanteile für den Fall einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem diesen überholenden Verkehrsteilnehmer ist zu berücksichtigen, dass den seine zweite Rückschaupflicht verletzenden Linksabbieger der höhere, nach Auffassung einiger Oberlandesgerichte (Kammergericht, Urteil v. 15. August 2005 - 12 U 41/05; OLG Nürnberg, Urteil v. 25. Oktober - 6 U 2114/02) sogar ausschließliche Haftungsanteil trifft, selbst wenn sich - was insoweit grundsätzlich zwar zu Lasten des Überholers geht - nicht aufklären lässt, ob der Linksabbieger (rechtzeitig) den Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hatte oder nicht (…vgl. Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Aufl., Rn. 176). - OLG Hamm, 09.02.2018 - 7 U 68/16
Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingtem offenen Schädel-Hirn-Trauma III. …
Rn. 87 Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 25.10.2002 (Az. 6 U 2114/02) ein Schmerzensgeld i.H. von 50.000 EUR (indexangepasst: 60.553 EUR) zugesprochen. - LG Bonn, 12.02.2014 - 1 O 462/09
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis; …
So hat das OLG Nürnberg bei einem festgestellten Schädelhirntrauma mit Einblutungen auf ein Schmerzensgeld von 50.000,00 EUR erkannt, wobei der Betroffene auf unabsehbare Zeit erwerbsunfähig gewesen ist (vgl. OLG Nürnberg, U. v. 25.10.2002, 6 U 2114/02;… zitiert nach Hacks/Böhm/Ring 28. Aufl. 2010 Nr. 2658). - OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09
Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, …
- OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04
Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit …
- AG München, 18.10.2019 - 336 C 56/19
Schadensersatzanspruch wegen eines Verkehrsunfalls
- LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12
Kein Ersatz fiktiver Ab- und Anmeldekosten
- LG Offenburg, 21.09.2020 - 2 O 34/19
Straßenverkehr: Rechtswirksamkeit von "unleserlicher" durchgezogener Linie
- AG München, 24.08.2011 - 322 C 17679/10
Anforderungen an ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis nach einem …
- AG Halle/Westfalen, 15.09.2010 - 2 C 857/08
- AG Halle/Saale, 15.09.2010 - 2 C 857/08
Grundsätze zur Bestimmung der Haftungsverteilung i.R. eines Verkehrsunfalls durch …
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