Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1956 - VI ZR 40/55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,5983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VRS 11, 89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1955 - VI ZR 12/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.05.1956 - VI ZR 40/55
Vielmehr ging § 37 Abs. 5 StVO in der zur Zeit des Unfalls geltenden Fassung davon aus, daß Fußgänger grundsätzlich die für sie rechte Straßenseite benutzen durften (BGH VRS 8, 211 [214]; 10, 122).Schrifttum und Rechtsprechung halten es für zulässig, daß Fußgänger auf der rechten Seite der Fahrbahn sogar zu zweit nebeneinander gehen, sofern nicht besondere Gründe eine andere Beurteilung geboten erscheinen lassen (BGH VRS 10, 122; DAR 1954, 69; Wussow WJ 1955, 196).
- BGH, 07.01.1954 - 4 StR 655/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.05.1956 - VI ZR 40/55
Schrifttum und Rechtsprechung halten es für zulässig, daß Fußgänger auf der rechten Seite der Fahrbahn sogar zu zweit nebeneinander gehen, sofern nicht besondere Gründe eine andere Beurteilung geboten erscheinen lassen (BGH VRS 10, 122; DAR 1954, 69; Wussow WJ 1955, 196). - BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.05.1956 - VI ZR 40/55
Wie der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 (LM § 844 Abs. 2 BGB - 2) näher dargelegt hat, ist bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts, zu dessen Leistung der getötete Ernährer verpflichtet gewesen wäre, nicht von einer quotenmäßigen Berechnung auszugehen, sondern auf die besonderen Umstände des Einzelfalles abzustellen.
- BGH, 13.06.1958 - VI ZR 131/57
Rechtsmittel
Richtig ist, daß den Kläger nach der Rechtslage zur Zeit des Unfalls, d.h. vor dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts vom 14. März 1956 (BGBl. I 199, 207), nicht schon deshalb ein mitwirkendes Verschulden trifft, weil er sich auf der Fahrbahn einer Bundesstraße rechts, statt links hielt (RG DR 1944, 843, 845; BGH Urteil vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 12/55 = VRS 10, 122 und vom 15. Mai 1956 - VI ZR 40/55 = VRS 11, 89;… Müller Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. Anm. 2 zu § 37 StVO a.F.). - BGH, 30.09.1958 - VI ZR 70/58 Zwar ist dem Berufungsgericht zu folgen, daß der Kläger gemäß § 37 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung in der damals geltenden Fassung gehalten war, die äusserste rechte Seite der Fahrbahn des Sommerweges zu benutzen (vgl. auch Urteil des 3. Strafsenats des BGH vom 20. Dezember 1954 - 3 StR 241/54 - VRS 8, 211 - und Urteil des VI. Zivilsenats vom 15. Mai 1956 - VI ZR 40/55 = VRS 11, 89).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.