Rechtsprechung
| BGH, 10.04.1968 - 4 StR 644/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kraftfahrer - Minderjährige Kinder auf Gehweg - Betreten der Fahrbahn
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO (a.F.) § 1
Papierfundstellen
- VRS 35, 175
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.11.1962 - 4 StR 288/62
Ausnahmen vom Vertrauensgrundsatz - Verhalten größerer Kinder - …
Auszug aus BGH, 10.04.1968 - 4 StR 644/67
Mit derartigen Unbesonnenheiten muß der Kraftfahrer nach der Lebenserfahrung auch bei Kindern mittleren Alters rechnen, zumal wenn ihre Aufmerksamkeit in irgendeiner Weise vom Straßenverkehr abgelenkt ist (BGH VRS 24, 200; BGH VRS 26, 348; OLG Stuttgart VRS 27, 125). - BGH, 06.03.1964 - 4 StR 28/64
Kinder an der Fahrbahn - Kraftfahrer - Aufmerksames Verhalten - Vorsichtige …
Auszug aus BGH, 10.04.1968 - 4 StR 644/67
Mit derartigen Unbesonnenheiten muß der Kraftfahrer nach der Lebenserfahrung auch bei Kindern mittleren Alters rechnen, zumal wenn ihre Aufmerksamkeit in irgendeiner Weise vom Straßenverkehr abgelenkt ist (BGH VRS 24, 200; BGH VRS 26, 348; OLG Stuttgart VRS 27, 125).
- BGH, 10.12.1969 - 4 StR 485/69
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen …
Ist er schon allgemein nach § 1 StVO verpflichtet, nicht nur die Fahrbahn, sondern auch die angrenzenden Straßenteile daraufhin im Auge zu behalten, ob von dort Verkehrsgefahren drohen (BGH VRS 16, 279; VersR 1960, 493), so trifft ihn mit Rücksicht auf das den Fußgängern dort nach § 9 Abs. 3 a StVO zustehende Vorrecht bei der Annäherung an einen Fußgängerüberweg die Pflicht zu einer besonders sorgfältigen Beobachtung des Fußgängerverkehrs auf dem Gehweg in der Nähe des Überwegs (BGH VRS 35, 175; 36, 200). - OLG Karlsruhe, 13.09.1973 - 2 Ss 134/73
Anfahren eines unvermittelt über die Straße laufenden Kindes; Vertrauensgrundsatz …
In seinem Urteil vom 09.12.1971 hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des BGH (BGH in VRS 35, 113; ferner in VRS 21, 248; in VRS 24, 200; in VRS 26, 348; in VRS 35, 175) ausgesprochen, daß der Grundsatz, wonach der Kraftfahrer im Regelfall darauf vertrauen kann, daß andere Verkehrsteilnehmer sich verkehrsgerecht verhalten, er daher im allgemeinen nicht verpflichtet ist, vorsorglich Vorkehrungen gegen fremde Verkehrsverstöße zu treffen - Vertrauensgrundsatz -, gegenüber Kindern im Alter von 7 bis 8 Jahren nur eingeschränkt gilt und den Kraftfahrer daher gegenüber Kindern auch solchen Alters noch eine erhöhte Sorgfaltspflicht jedenfalls dann trifft, wenn aufgrund weiterer Umstände mit Unbesonnenheiten der Kinder zu rechnen ist. - BGH, 20.12.1968 - 4 StR 404/68
Freispruch vom Vorwurf einer fahrlässigen Tötung - Vermeidung eines Unfalls
Um seiner Verpflichtung, dem Fußgänger den Vorrang zu lassen, genügen zu können, muß der Kraftfahrer daher den Fußgängerverkehr in der Nähe des Überweges im Auge behalten, da er sich nur so darüber Gewissheit verschaffen kann, ob er einem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen hat (vgl. BGH VRS 35, 175).
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