Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1975 - 4 StR 582/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einziehung eines Kraftfahrzeugs wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2
Papierfundstellen
- VRS 50, 38
Wird zitiert von ... (5)
- LG Bielefeld, 24.08.2012 - 8 Qs 346/12
Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Fahrzeugs bei Unklarheit über dessen …
Es müssen vielmehr besondere Umstände der Tat oder Merkmale der Persönlichkeit des Beschuldigten die konkrete Gefahr begründen, und zwar in Form einer nahen Wahrscheinlichkeit, dass das Fahrzeug auch in Zukunft erneut wieder zur Begehung von Straftaten benutzt wird (vgl. BGH, VRS 50, 38, 39). - BGH, 09.08.1988 - 1 StR 257/88
Einbeziehung von im Eigentum Dritter stehender Gegenstände - Vorliegen einer …
Eine dahingehende Gefahr besteht vielmehr nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte eine rechtswidrige Verwendung nahelegen (vgl. BGHSt 18, 271, 272; 23, 64, 69; BGH VRS 50, 38, 39). - BGH, 15.02.1991 - 3 StR 284/90
Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Einziehungsanordnung
Die bloße gedankliche Möglichkeit einer solchen Verwendung reicht nicht aus (vgl. BGHSt 18, 271, 272; 23, 64, 69; BGH VRS 50, 38, 39). - BGH, 29.08.1989 - 5 StR 398/89
Voraussetzungen für die Anordnung einer Einziehung nach § 74 Abs. 2 S. 2 …
"Die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 StGB setzt voraus, daß besondere Umstände nicht nur die Möglichkeit, sondern die nahe Wahrscheinlichkeit begründen, daß der Täter die in Frage stehende fremde Sache auch in Zukunft zur Verübung von Straftaten benutzen werde (vgl. BGH VRS 50, 38;… Schäfer in LK, 10. Aufl., § 74 StGB Rn 56). - BGH, 08.10.1990 - 4 StR 440/90
Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
"Die allenfalls mögliche Einziehung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 StGB setzt voraus, daß besondere Umstände der Tat oder Merkmale der Persönlichkeit des Angeklagten die Gefahr, d.h. die nahe Wahrscheinlichkeit begründen, daß er das Fahrzeug auch in Zukunft zur Verübung von Straftaten benutzen werde (BGH VRS 50, 38, 39;… BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2 Gefahr 1;… Schäfer, Leipziger Kommentar 10. Auflage § 74 Rdn. 56).
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