Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.05.1979 - 1 Ss OWi 1110/79 |
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OWiG § 72
Papierfundstellen
- VRS 58, 46
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Zweibrücken, 28.05.2025 - 1 ORbs 4 SsBs 67/24
Konkludenter Widerspruch durch Ankündigung von Stellungnahme in …
Ein solcher Widerspruch kann daher nach herrschender Rechtsprechung auch durch schlüssiges Verhalten, also konkludent, erklärt werden (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.11.1973 - 3 Ss (B) 130/73, in: Die Justiz 1974, S. 29; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 07.12.1979 - 1 Ss 327/79, in: VRS 59, S. 136 (137); OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.1979 - 1 Ss OWi 1110/79, juris, Rn. 2; OLG Koblenz…, Beschluss vom 11.10.1990 - 2 Ss 360/90, in: NStZ 1991, S. 191 f. (191), beck-online; KG…, Beschluss vom 07.11.2023 - 3 ORbs 222/23 - 122 Ss 104/22, juris, Rn. 8; OLG Hamm…, Beschluss vom 08.04.1971 - 3 Ss OWi 211/71, in: VRS 41, S. 143 f.; Hanseatisches OLG Bremen…, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 SsBs 42/14, BeckRS 2014, 23000, Rn. 7).Ob ein konkludenter Widerspruch bereits darin zu sehen ist, dass der Betroffene lediglich den Tatvorwurf bestreitet (so wohl OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.1979 - 1 Ss OWi 1110/79, juris, Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.1977 - 1 Ss (B) 495/76, in: Die Justiz 1977, S. 207 f. (208); a.A. BayObLG, Beschluss vom 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96, juris, Rn. 7; KG, Beschluss vom 07.11.2023 - 3 ORbs 222/23 - 122 Ss 104/22, juris, Rn. 8 f.), kann hier dahinstehen.
- OLG Hamm, 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/01
Widerspruch des Betroffenen gegen Entscheidung ohne Hauptverhandlung, Auslegung, …
VRS 58, 46).Bereits in dem Bestreiten eines Betroffenen wird zum Teil ein schlüssiger Widerspruch gegen eine Entscheidung im Beschlussverfahren gesehen (OLG Hamm, VRS 58, 46).
- OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03
Widerspruch; schriftliches Verfahren; schlüssiger Widerspruch; Auslegung
Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Beschluss ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern vielmehr eine weitere Klärung des Tathergangs in einer Hauptverhandlung wünscht (BayObLG VRS 92, 425; OLG Hamm VRS 58, 46; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/2001 -).
- KG, 07.11.2023 - 3 ORbs 222/23
Zeitpunkt von Widerspruch gegen Entscheidung im Beschlussweg
Ein Widerspruch kann auch durch schlüssiges Verhalten, also konkludent, erklärt werden (vgl. OLG Hamm VRS 58, 46). - OLG Hamm, 01.07.2004 - 1 Ss OWi 118/04
Zulassung der Rechtsbeschwerde, Entscheidung im Beschlussverfahren, Begründung …
Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Beschluss ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern vielmehr eine weitere Klärung des Tathergangs in einer Hauptverhandlung wünscht (BayObLG VRS 92, 425; OLG Hamm VRS 58, 46; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/2001 -). - OLG Koblenz, 26.03.2001 - 1 Ss 237/00
Rechtsbeschwerde, Beschlussverfahren, Statthaftigkeit, Zulässigkeit, Antrag auf …
Ob auch Gesetzesverletzungen, die vom Gericht in einem den gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 72 Abs. 1 OWiG genügenden Beschlussverfahren begangen werden, das lediglich zur Festsetzung einer Geldbuße bis 500 DM führt, im Rahmen des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG mit der Rechtsbeschwerde gerügt werden können, ist strittig (dafür z.B. OLG Braunschweig VRS 38, 141; OLG Hamm VRS 58, 46; 61, 449; BayObLG VRS 42, 221; 61, 375;… dagegen Senge, in KK-OWiG, § 72 Rdnr. 21, 75; BGHSt 32, 394, 400 bei Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot, wenn vorher kein Hinweis auf dieses erfolgt ist). - OLG Brandenburg, 20.07.2000 - 2 Ss OWi 140 B/00
Unzulässigkeit des weiteren Beschlussverfahrens nach erneuten Ermittlungen
Eine andere Auslegung des erörterten Schriftsatzes hält der Senat nicht für denkbar (vgl. auch OLG Hamm VRS 58, 46).
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