Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 12.09.1979 - 1 Ss 106/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnanhänger ; Zugfahrzeug; Öffentlicher Parkplatz; Ausnahmegenehmigung
Papierfundstellen
- VRS 59, 155
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 12.03.1982 - 3 Ss 111/82
Gehweg; Gehweg als Straße; Verkehrshindernisse auf Gehwegen; Straßen als Gehwege
Soweit nämlich § 32 StVO nicht eingreift, kommen die wegerechtlichen Vorschriften des LStrG in Betracht die sonst - jedenfalls soweit es um das Abstellen von Fahrzeugen geht - durch die Vorschriften der StVO verdrängt werden (vgl. OLG Braunschweig NdsRpfl 1981, 218 = VRS 61, 226 ; OLG Düsseldorf VM 1975, 69; KG VRS 34, 383 und 45, 73; OLG Karlsruhe VRS 59, 153 ; OLG Zweibrücken VRS 59, 155 ).Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß nicht mehr dem Gemeingebrauch zuzurechnen ist, wenn ein nicht mehr betriebbereiter PKW (Senatsentscheidung vom 16.5.1980 - 3 Ss 373/80), ein nicht mehr zugelassenes Kraftfahrzeug (BayObLG VRS 52, 68; OLG Düsseldorf VM 1975, 69; OLG Karlsruhe VRS 59, 153 ), ein zur Vermietung oder zum Verkauf angebotenes Fahrzeug (BayObLG VM 1978, 19 und NJW 1980, 1807; KG VRS 34, 383) oder ein mit dem Zugfahrzeug nicht verbundener Wohnwagenanhänger (BVerwG VRS 46, 235; vgl. auch OLG Koblenz VRS 57, 58 und OLG Zweibrücken VRS 59, 155 ) abgestellt wird.
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