Rechtsprechung
| BayObLG, 19.05.1980 - 2 ObOWi 144/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ordnungswidrigkeit; Sonderstreifen; Linienbusse; Zeichen 245
Papierfundstellen
- VRS 59, 236
Wird zitiert von ...
- KG, 24.01.2019 - 3 Ws (B) 16/19
Sonderfahrstreifen bedarf Zeichens 245
Rn. 4 a) Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein Bussonderfahrstreifen nicht bereits durch die Fahrbahnbeschriftung "Bus" entsteht, sondern es zwingend der Aufstellung eines Zeichens 245 bedarf (vgl. Bay ObLG VRS 59, 236; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41; VRS 68, 70).
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