Rechtsprechung
| BayObLG, 16.09.1980 - 1 ObOWi 198/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 61, 47
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 566/99
Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der …
Eine neue Belehrung wurde auch für erforderlich gehalten, wenn eine Hauptverhandlung ausgesetzt und neuer Termin bestimmt wurde (BayObLG VRS 61, 47; OLG Düsseldorf NZV 1992, 377 = VRS 83, 202; Senatsentscheidungen vom 16.11.1993 - Ss 487/93 - und vom 12.12.1995 - Ss 501/95). - OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96
Zulässigkeit einer formlosen Ladung bei Verlegung des Gerichtstermins; Einhaltung …
Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453). - OLG Düsseldorf, 13.03.1992 - 5 Ss OWi 82/92 Eine solche Belehrung ist für jeden Termin neu zu erteilen; eine Belehrung in einer früheren Ladung reichen nicht aus (vgl. Senatsbeschluß in VRS 64, 291; OLG Karlsruhe, MDR 1974, 774;… OLG Koblenz aaO.; OLG Hamm, VRS 57, 299 f; BayObLG, VRS 61, 47,48;… Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 2. Aufl., § 74 Rdn. 22;… KK- OWiG-Senge § 74 Rdn. 38;… a.A. Göhler aaO. § 74 Rdn. 41 und NStZ 1986, 18,20).
- BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung
Eine Belehrung wurde auch dann für erforderlich gehalten, wenn eine Hauptverhandlung ausgesetzt und neuer Termin anberaumt wurde (vgl. BayObLG VRS 61, 47; OLG Düsseldorf MDR 1987, 868 f. und VRS 83, 202 ). - OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90
Rechtsfehlerfreie Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen; …
Die Notwendigkeit einer erneuten Belehrung gem. § 74 Abs. 3 OWiG ist von der Rechtsprechung für den Fall der Verlegung eines Hauptverhandlungstermins und der Anberaumung der Hauptverhandlung nach vorangegangener Aussetzung begründet worden (OLG Karlsruhe MDR 1974, 174; OLG Hamm VRS 57, 299; SchlHOLG SchlHA 1982, 45; OLG Düsseldorf, VRS 34, 291/OLG Koblenz VRS 53, 205; BayObLG VRS 61, 47; SenE vom 25.1.1985 - Ss 22/85 B).
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