Rechtsprechung
| KG, 11.02.1982 - 3 Ss 198/81 - 84/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,4035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 142
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrsunfall; Eintreffen; Polizei; Abwarten; Sachschaden; Gering
Papierfundstellen
- VersR 1982, 374
- VRS 63, 46
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 10.04.2018 - 8 Qs 5/18
Verkehrsunfallflucht: Tatbestandsmäßigkeit bei Unterlassen des Versuchs der …
Rn. 16 Zumindest in derartigen Fällen, in denen der am Unfallort anwesende Berechtigte nicht in der Lage ist, die erforderlichen Feststellungen (vollständig) hinreichend sicher selbst zu treffen, besteht im Ergebnis weitgehend Einigkeit in Literatur und Rechtsprechung, dass der Berechtigte sich der Hilfe der Polizei bedienen darf und der Unfallbeteiligte grundsätzlich auf deren Eintreffen eine angemessene Zeit warten muss (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, NJW 1966, 558 und NZV 1992, 245, sogar bejahend für den Fall eines feststellungsunwilligen Berechtigten; KG Berlin, VRS 63, 46; OLG Köln, NJW 1981, 2367 und NZV 1989, 197; OLG Hamburg…, Beschluss vom 30.05.2017, 2 Rev 35/17 - juris Rn. 25;… MüKo - Zopfs, a.a.O., Rn. 54, der mangels Anwesenheit feststellungsbereiter Personen an § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB anknüpft;… Lackner/Kühl, a.a.O., Rn. 17;… LK - Geppert, a.a.O., Rn. 109;… Fischer, a.a.O., Rn. 24, 28;… SSW - Ernemann, a.a.O., Rn. 24, 27;… zur Abgrenzung zur Feststellungsunwilligkeit: MüKo - Zopfs, a.a.O., Rn. 54).
dejure.org
Übersicht KG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.