Rechtsprechung
| BayObLG, 29.04.1983 - 2 ObOWi 372/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1983, 62
- VRS 65, 226
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 M 6603/96
Medizinisches Untersuchungsmaterial; Transport; Blinklicht; Martinshorn
Dem Antragsteller ist allerdings zuzugeben, daß das bei Einsatz von blauem Blinkrecht und/oder Einsatzhorn nach § 38 StVO bestehende Wegevorrecht dogmatisch von der Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO zu trennen ist und der Umstand, daß ein Kraftfahrzeugführer das Fahrzeug ohne Sondersignal geführt hat, nicht zwingend den Schluß erlaubt, die Voraussetzung der Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO hätten nicht vorgelegen, auch wenn nach der Verwaltungsvorschrift zu § 35 Absätzen 1 und 5a StVO die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO im Sicherheitsinteresse durch Sondersignal angezeigt werden sollte (…Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht :, 33. Aufl., München 1995, § 35 Rn. 4; a.A. wohl BayObLG, Beschl. v. 28. März 1983 - 2 Ob OWi 44/83 -, VRS 65, 226, 229).
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