Rechtsprechung
| OLG Köln, 01.03.1983 - 3 Ss 59/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 65, 384
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99 1 St 115/87">BayObLGSt 1987, 69, 70; BayObLG DAR 1986, 248 [Rüth]; DAR 1987, 315 [Bär]; NStZ 1987, 404 [Janiszewski]; OLG Celle NdsRpfl 1981, 254; OLG Frankfurt NJW 1968, 1638; OLG Koblenz VRS 70, 14 f.; OLG Köln - 3. Strafsenat - VRS 65, 384 = BA 20, 463; SenE v. 18.11.1986 - Ss 508/86 -), oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen aber zur Verneinung der Schuld führen könnte (BGHSt 7, 283 [286] = NJW 1955, 917; BGH NJW 1996, 2663, 2664 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 90 = …
- OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83
Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung; …
So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das AG die Anwendbarkeit der § § 20, 21 StGB nicht erörtert hat, obwohl nach den tatsächlichen Gegebenheiten dazu Anlaß bestand (vgl. Senatsentscheidung in VRS 65, 384; OLG Celle in NiedersRpfl 1981, 254; OLG Frankfurt in NJW 1968, 1638). - OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB) …
Die vom Revisonsgericht nach zulässig erhobener Sachrüge vom Amts wegen vorzunehmende Prüfung, ob die Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Freispruch des Angeklagten vom Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses wirksam war (vgl. dazu: SenE. VRS 65, 384, 385; ständige Senatsrechtsprechung), führt zu dem Ergebnis, daß die Strafkammer zutreffend von der Wirksamkeit der Beschränkung ausgegangen ist.
- OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 2 Ss 323/93 Ferner ist eine Beschränkung in dieser Richtung ausgeschlossen bei Fehlen ausreichend vollständiger tatrichterlicher Feststellungen und auch dann, wenn das angewandte Strafgesetz oder die tatsächlichen Grundlagen eines angewandten Straftatbestandes nicht erkennbar sind oder aber das Urteil derart lückenhaft oder unzulänglich begründet ist, daß die zum Schuldspruch im nicht angefochtenen Teil enthaltenen Feststellungen keine Möglichkeit einer sachgerechten Entscheidung über die Rechtsfolge bieten (vgl. OLG Köln in VRS 73, 385, 386; 65, 384, 385; KG in NJW 76, 813; OLG Hamm in JMBI. NW 1973 S. 141; 1969 S. 56).
- OLG Köln, 27.01.1998 - Ss 720/97
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
Je nach Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Blutentnahme kann Anlaß bestehen, die Frage der Schuldfähigkeit zu prüfen (vgl. OLG Köln NStZ 1984, 379; VRS 65, 384; BayObLG VRS 89, 128;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 318 Rn. 17 m.w.N.). - OLG Köln, 14.07.1992 - Ss 244/92
Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen …
Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch setzt lediglich ausreichende Schuldfeststellungen voraus (vgl. OLG Köln - 3. Strafsenat - VRS 65, 384, 385;… Senatsentscheidung, a.a.O.). - BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90 1 St 248/85, jeweils mitgeteilt von Rüth DAR 1986, 237/248 f. sowie ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Celle NdsRpfl 1981, 354; OLG Köln VRS 65, 384).
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