Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.08.1983 - 2 Ss 127/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Rechtfertigung des Wendens auf der Autobahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wenden; Autobahn; Geisterfahrt; Rechtfertigung
Papierfundstellen
- MDR 1984, 167
- VRS 65, 470
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 29.11.1994 - Ss 491/94 So ist in der Rechtsprechung entschieden, daß, wenn ein Wenden die am wenigsten gefährdende Möglichkeit der Beseitigung einer solchen Gefahrenlage ist, der objektive Verstoß gegen § 18 Abs. 7 StVO dem Fahrzeugführer nicht anzutasten ist (vgl. zu § 16 0WiG Senatsentscheidung vom 13.10.1987 - Ss 479/87 B = VRS 74, 139 ; vgl. auch OLG Karlsruhe VRS 65, 470 ; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 56, 63; SenE VRS 59, 53 ;… Jagusch/Hentschel a.a.O., StVO § 18 Rdnr. 21;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., StVO § 18 Rdnr. 29;… Jäger in HK a.a.O., StVO § 18 Rdnr. 48).
- OLG Köln, 13.10.1987 - Ss 479/87 Wenn ein Wenden die am wenigsten gefährdende Möglichkeit der Beseitigung einer Gefahrenlage ist, kann der objektive Verstoß gegen § 18 Abs. 7 StVO dem Betroff. nach § 16 OWiG nicht als rechtswidrige Ordnungswidrigkeit angelastet werden (vgl. OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 56, 63; OLG Karlsruhe VRS 65, 470 [hier: IV (468) 141 a-b]).
- OLG Karlsruhe, 19.12.1990 - 1 Ss 58/90
- OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 5 Ss 434/94 Auch wenn man dem Angeklagten angesichts der von ihm herbeigeführten konkreten Gefahr einen rechtfertigenden Notstand gemäß den §§ 34 StGB , 16 OWiG hinsichtlich des Wendevorgangs nicht zugute halten können sollte (…vgl. dazu Göhler, OWiG , 10. Aufl., 1992, Rdnrn. 3 ff., insbesondere 8 a, 10 zu § 16 ;… KK-Renge, OWiG 1989, Rdnr. 15 zu § 16 ; OLG Karlsruhe, VRS 65, 470 = JZ 1984, 240; Göhler, NStZ 1985, 63), ist doch zumindest für die Beurteilung der Frage, ob der Angeklagte rücksichtslos gehandelt hat, und der Schwere der Schuld zu berücksichtigen, daß sich dieser, nachdem er - auf bislang nicht festgestellte Weise - in Gegenrichtung auf der Autobahn zum Stillstand kam, in einer Ausnahmesituation befand, in der er, was auch immer er tat, gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen mußte (vgl. dazu und zum Rechtfertigungsgrund der Pflichtenkollision.
- BayObLG, 10.06.1991 - 1 ObOWi 92/91 Auch wenn er die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer durch die vorausgegangene Ordnungswidrigkeit verschuldet hat, durfte er mit dem Ausfahren über die Einfahrt eine weitere Ordnungswidrigkeit begehen, wenn dies die am wenigsten gefährdende Möglichkeit zur Beseitigung der Gefahr war (OLG Karlsruhe VRS 65, 470/471; OLG Köln VRS 56, 63; Göhler OWiG 9.Aufl. § 16 Rn.3, 7 a).
dejure.org
Übersicht OLG Karlsruhe
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.