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| OLG Düsseldorf, 08.02.1983 - 5 Ss OWi 48/83 - 48/83 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.1983 - 5 Ss OWi 48/83 - 48/83 I (https://dejure.org/1983,15705)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 5 Ss OWi 48/83 - 48/83 I (https://dejure.org/1983,15705)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 65, 69
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 22.11.2000 - 3 Ws (B) 529/00
Begriff des Halters
Zwar kann eine Erhöhung der Geldbuße über den im Bußgeldkatalog angegebenen Regelsatz dann gerechtfertigt sein, wenn mehrere Mängel vorliegen und die Fahrsicherheit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 65, 69 f, 70). - OLG Köln, 05.03.1993 - Ss 46/93 (B) 25
Halter; Kfz; Fahrzeugführer; Ordnungswidrigkeit; Feststellung; Für eigene …
Halter ist, wer ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt; die erforderliche Verfügungsgewalt besitzt derjenige, der als Fahrzeugbenutzer Anlaß, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen kann; wer Eigentümer des Fahrzeugs ist und auf wessen Namen es zugelassen und haftpflichtversichert ist, kann zwar wichtige, jedoch für sich allein nicht entscheidende Anhaltspunkte dafür ergeben, wer als Halter zu gelten hat (OlG Düsseldorf VRS 65, 69; 74, 224; OLG Koblenz VRS 71, 230; SenE VRSs 57, 444; 66, 157;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 7 StVG Rndrn. 14 und 16 m.w.N.).
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