Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 06.04.1984 - 3 Ss 35/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 111
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verweigern der Personalienangabe; Zwanngsmaßnahme; Personalien; Polizeibeamter
Papierfundstellen
- VRS 66, 461
Wird zitiert von ... (2)
- LG Aachen, 19.08.2020 - 60 Qs 34/20
Polizeieinstand; Tonaufnahme; Beleidigung; faktische Öffentlichkeit
Der Tatbestand des § 111 Abs. 1 OWiG ist jedoch erst dann vollendet, wenn ein kontrollierender Polizeibeamter auf Grund der Wirkungslosigkeit seines wiederholten Befragens des Betroffenen Zwangsmaßnahmen ergreift, um dessen Personalien festzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.04.1984 - 3 Ss 35/84, VRS 66, 461). - BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88
zerknüllte Fahrtenschreiber-Diagrammscheibe - § 274 StGB, "Nachteil": geschützt …
Es ist bei der falschen Verdächtigung und der falschen Namensangabe anerkannt, daß ein Täter, der im Laufe einer Vernehmung oder Befragung seine zunächst falschen Angaben berichtigt bzw. die zunächst verweigerten Personalien angibt, den jeweiligen Tatbestand nicht erfüllt (BGHSt 4, 172 [177); 8, 301 [314]; BGH, NJW 1960, 731; OLG Hamm, JMBINRW 1969, 129 f; OLG Zweibrücken, OLGSt § 111 OWiG Nr. 3; OLG Karlsruhe, VRS 66, 461 f).
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