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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.05.1984 - 1 Ss 102/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14335
OLG Koblenz, 14.05.1984 - 1 Ss 102/84 (https://dejure.org/1984,14335)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.05.1984 - 1 Ss 102/84 (https://dejure.org/1984,14335)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Mai 1984 - 1 Ss 102/84 (https://dejure.org/1984,14335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Fortsetzung der Hauptverhandlung in einem anderen Sitzungssaal; Mangel des Verfahrens bei fehlender Entschließung des Gerichts über die Nichtvereidigung von Zeugen nach erneuter Vernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 67, 248
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.04.1978 - 5 StR 612/77

    Treffen einer Entscheidung über die Nichtvereidigung in der Hauptverhandlung - …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.1984 - 1 Ss 102/84
    Es ist nicht auszuschließen, daß die Zeugen unter Eid anders ausgesagt hätten, so daß das angefochtene Urteil auf dem aufgezeigten Verfahrensmangel auch beruhen kann (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1978 in 5 StR 612/77;… Pelchem in Karlsruher Kommentar zur StPO § 59, Rdnr. 14;… Meyer in Löwe-Rosenberg, StPO. 23. Aufl., § 59 Rdnr. 21).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.1984 - 1 Ss 102/84
    Wird der Zeuge aber später noch einmal vernommen, muß eine erneute Entscheidung darüber getroffen werden, ob auch insoweit von der Vereidigung abgesehen werden kann (BGHSt 1, 346, 348 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51] ; OLG Koblenz in VRS 44, 444).
  • OLG Köln, 19.10.1983 - 3 Ss 300/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.1984 - 1 Ss 102/84
    Dies setzt voraus, daß jedermann die Möglichkeit haben muß, sich ohne Schwierigkeiten Kenntnis von Ort und Zeit der Verhandlung zu verschaffen (vgl. OLG Köln in VRS 66, 209 m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 53, 432).
  • OLG Koblenz, 07.10.1982 - 1 Ss 396/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.1984 - 1 Ss 102/84
    Ganz abgesehen davon, daß dies nur dann der Fall ist, wenn eine Maßnahme nicht durch eine Verfahrensvorschrift gedeckt ist (vgl. Urteil des Senats vom 7. Oktober 1982 in 1 Ss 396/82 m.w.N.), erfordert die Rüge einen entsprechenden Beschluß des Gerichts, durch den die Verteidigung beschränkt worden sein will.
  • OLG Dresden, 11.12.2008 - 2 Ss 562/08
    In der Regel ist es dazu notwendig, dass außer der Verkündung in der öffentlichen Sitzung durch einen Hinweiszettel am Gerichtssaal auf Ort und Zeit der Weiterverhandlung hingewiesen wird, damit auch solche beliebigen Zuhörer davon erfahren können, die erst nach Verkündung im Gerichtsgebäude erscheinen ( OLG Koblenz VRS 67, 248).
  • OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05

    Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung; …

    Rn. 8 Der damit gegebene Verfahrensverstoß muss in aller Regel zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, weil sich kaum jemals ausschließen lassen wird, dass der Zeuge unter Eid anders ausgesagt hätte (BGH StV 1990, 6; OLG Koblenz VRS 67, 248, 250).
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