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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.07.1984 - RReg. 1 St 130/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6214
BayObLG, 26.07.1984 - RReg. 1 St 130/84 (https://dejure.org/1984,6214)
BayObLG, Entscheidung vom 26.07.1984 - RReg. 1 St 130/84 (https://dejure.org/1984,6214)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juli 1984 - RReg. 1 St 130/84 (https://dejure.org/1984,6214)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 6
  • VRS 67, 438
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 21.07.2016 - 3 Ws (B) 382/16

    Bußgeldhauptverhandlung wegen Ordnungswidrigkeit: Wartepflicht des Gerichts vor …

    Diese Vermutung entfällt jedoch, wenn der Betroffene noch vor dem Termin oder in der normalen Wartezeit von fünfzehn Minuten (vgl. VerfGH Berlin NJW-RR 2000, 1451 ) die Gründe seiner (voraussichtlichen) Verspätung mitteilt und sein Erscheinen in angemessener Zeit ankündigt (vgl. OLG Köln VRS 42, 184 f.; BayObLG VRS 47, 303; 60, 304; 67, 438 f.; …
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 121/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen …

    Rn. 12 So hat die Rechtsprechung mit Rücksicht auf mögliche zeitliche Verschiebungen anderer, vom Verteidiger wahrzunehmender Termine oder auch im Hinblick auf mögliche verkehrsbedingte Unpünktlichkeiten für den Regelfall den Grundsatz aufgestellt, dass das Gericht mit dem Beginn der Hauptverhandlung wenigstens 15 Minuten warten muss, ehe es eine Entscheidung nach § 74 Abs. 2 OWiG ohne Beteiligung des Betroffenen oder seines Verteidigers trifft (s. BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 1984, VRS 67, 438 f. m.w.N., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 1983, NStZ 84, 320 f.).

    Darüber hinaus hält die Rechtsprechung ein längeres Zuwarten jedenfalls dann für geboten, wenn der Verteidiger seine Verspätung dem Gericht gegenüber angekündigt, insbesondere mitgeteilt hatte, dass er wegen eines Verkehrsstaus nicht pünktlich erscheinen könne (vgl. OLG Köln, VRS 42, 184 f.; BayObLG, VRS 47, 303; 60, 304; 67, 438 f.; …

  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 485/97
    Bei angekündigter Verspätung ist eine deutlich über 15 Minuten hinausgehende Wartezeit geboten, deren genaue Länge sich nach den Umständen des Einzelfalles bemißt (vgl. BayObLG VRS 67, 438; OLG Düsseldorf VRS 89, 368;… OLG Köln a.a.O.;… vgl. auch OLG Hamm a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen;… Göhler a.a.O.).
  • KG, 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22

    Genügende Entschuldigung bei Verspätung wegen Vergessens des Impfpasses

    Diese Vermutung entfällt jedoch, wenn der Betroffene noch vor dem Termin oder in der normalen Wartezeit von fünfzehn Minuten (vgl. VerfGH Berlin NJW-RR 2000, 1451) die Gründe seiner (voraussichtlichen) Verspätung mitteilt und sein Erscheinen in angemessener Zeit ankündigt (vgl. OLG Köln VRS 42, 184; BayObLG VRS 47, 303; 60, 304; 67, 438; …
  • OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00

    Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers

    Dazu besteht insbesondere Anlass, wenn der Angeklagte darauf vertrauen konnte, ihm werde ein Verteidiger beistehen, und dessen Verhinderung auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen ist (BayObLG VRS 67, 438; StV 89, 94 [Autopannenbedingte Verhinderung des Verteidigers in einem geringfügigen Bußgeldverfahren]; OLG Düsseldorf StV 95, 69).
  • OLG Koblenz, 18.10.2004 - 2 Ss 232/04
    In dieser prozessualen Situation hätte es die Fürsorgepflicht des Gerichts geboten, die Hauptverhandlung von Amts wegen auszusetzen, jedenfalls aber den allein erschienenen Angeklagten auf die Möglichkeit hinzuweisen, einen hierauf gerichteten Antrag stellen zu können (vgl. BayObLG in VRS 67, 438, 439).
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