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| OLG Düsseldorf, 26.02.1985 - 5 Ss (OWi) 64/85 - 51/85 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.1985 - 5 Ss (OWi) 64/85 - 51/85 I (https://dejure.org/1985,5256)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - 5 Ss (OWi) 64/85 - 51/85 I (https://dejure.org/1985,5256)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 145a
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 316
- VRS 68, 461
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 08.12.1987 - 3 Ss 599/87
Gemeinsames Auftreten des Betroffenen und seines Verteidigers in der …
Das gemeinsame Auftreten des Beschuldigten und seines Verteidigers in der Hauptverhandlung genügt nicht (gegen OLG Karlsruhe, Die Justiz 1983, 27 = NJW 1983, 895 und OLG Düsseldorf, VRS 68, 461 ).Die Oberlandesgerichte Karlsruhe (NJW 1983, 895) und Düsseldorf ( VRS 68, 461 ) lassen es für eine Zustellung nach § 145 a Abs. 1 StPO freilich genügen, wenn der Verteidiger im Beisein des Betroffenen in der Hauptverhandlung tätig wird, ohne daß ausdrücklich eine Vollmacht zu Protokoll erklärt wird, da die Bevollmächtigung in diesem Fall ebenso eindeutig feststehe, wie wenn sich eine Vollmachtsurkunde bei den Akten befände (…so OLG Karlsruhe a.a.O. S. 896).
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