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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.04.1986 - 1 Ss 135/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14487
OLG Koblenz, 03.04.1986 - 1 Ss 135/86 (https://dejure.org/1986,14487)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.04.1986 - 1 Ss 135/86 (https://dejure.org/1986,14487)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. April 1986 - 1 Ss 135/86 (https://dejure.org/1986,14487)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 71, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 08.10.1993 - Ss 414/93

    Haltereigenschaft; Wirtschaftlich; Rechtlich; Verhältnis; Zulassung; Indiz; …

    Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt/ die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BGH NJW 1983, 1492; BayObLG DAR 1985/ 227 = VRS 69, 70; DAR 1985, 390; OLG Düsseldorf VRS 74, 224; OLG Karlsruhe VRS 75, 472, 473; OLG Koblenz VRS 71, 230, 231; VRS 65, 475, 476; ständige Senatsrechtsprechung z.B. Beschluß v .
  • OLG Köln, 05.03.1993 - Ss 46/93 (B) 25

    Halter; Kfz; Fahrzeugführer; Ordnungswidrigkeit; Feststellung; Für eigene …

    Halter ist, wer ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt; die erforderliche Verfügungsgewalt besitzt derjenige, der als Fahrzeugbenutzer Anlaß, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen kann; wer Eigentümer des Fahrzeugs ist und auf wessen Namen es zugelassen und haftpflichtversichert ist, kann zwar wichtige, jedoch für sich allein nicht entscheidende Anhaltspunkte dafür ergeben, wer als Halter zu gelten hat (OlG Düsseldorf VRS 65, 69; 74, 224; OLG Koblenz VRS 71, 230; SenE VRSs 57, 444; 66, 157;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 7 StVG Rndrn. 14 und 16 m.w.N.).
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