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| OLG Düsseldorf, 19.04.1990 - 5 Ss (OWi) 132/90 - (OWi) 69/90 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.1990 - 5 Ss (OWi) 132/90 - (OWi) 69/90 I (https://dejure.org/1990,7416)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 1990 - 5 Ss (OWi) 132/90 - (OWi) 69/90 I (https://dejure.org/1990,7416)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 74 Abs. 2 S. 1
Papierfundstellen
- MDR 1991, 277
- VRS 80, 46
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96 Daher muß der Tatrichter eventuelle Entschuldigungsgründe, die ihm bekannt oder erkennbar sind, im Urteil mitteilen und erörtern; das Verwerfungsurteil ist so zu begründen, daß das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (BayObLG NJW 1990, 3222 = VRS 79, 442; OLG Düsseldorf VRS 68, 470; 74, 284; 78, 138; 80, 46; 88, 293; 88, 462; OLG Hamm DAR 1991, 394; OLG Koblenz VRS 73, 51; OLG Stuttgart NZV 1992, 462; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 287; 67, 454; SenE VRS 72, 442; 75, 113; 83, 444; SenE vom 22.10.1996 - Ss 531/96 (B) - und vom 14.01.1997 - Ss 662/96 (B) -).
- OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 31/96
Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Gesuch um Ablehnung eines Richters …
Daher muß der Tatrichter eventuelle Entschuldigungsgründe, die ihm bekannt oder erkennbar sind, im Urteil mitteilen und erörtern; das Verwerfungsurteil ist so zu begründen, daß das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (BayObLG NJW 1990, 3222 = VRS 79, 442; OLG Düsseldorf, VRS 68, 470; 74, 284; 78, 138; 80, 46; 88, 293; 88, 462; OLG Hamm DAR 1991, 394; OLG Koblenz, VRS 73, 51; OLG Stuttgart NZV 1992, 462; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 287; 67, 454; Senatsentsch. - OLG Düsseldorf, 17.08.1993 - 5 Ss OWi 232/93 Hat der Betroffene Entschuldigungsgründe für sein Nichterscheinen mitgeteilt oder liegen Anhaltspunkte für ein entschuldigtes Ausbleiben des Betroffenen vor, muß das Urteil diese anführen, sich damit auseinandersetzen und erkennen lassen, warum das Gericht den vorgebrachten bzw. ersichtlichen Gründen die Anerkennung als ausreichende Entschuldigung versagt hat (OLG Düsseldorf, VRS 80, 46 = MDR 1991, 277 m.w.Nachw.).
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