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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss (OWi) 309/91 - (OWi) 173/91 I   

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https://dejure.org/1991,8450
OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss (OWi) 309/91 - (OWi) 173/91 I (https://dejure.org/1991,8450)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1991 - 5 Ss (OWi) 309/91 - (OWi) 173/91 I (https://dejure.org/1991,8450)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 5 Ss (OWi) 309/91 - (OWi) 173/91 I (https://dejure.org/1991,8450)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 82, 209
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    Ausweislich der amtlichen Begründung (BT-Drucksache 10/26 52, S 29) ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs zur Vermeidung einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts geboten, wenn das angefochtene Urteil einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten würde (…vgl. BVerfG a.a.O. S. 2811; Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1991 in VRS 82, 209 ).

    Insoweit ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, daß eine gegen ein amtsgerichtliches Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen der damit verbundenen schweren und unabwendbaren Nachteile im Sinne des § 93 a Abs. 4 BVerfGG auch dann zur Entscheidung angenommen werden und Erfolg haben kann, wenn die in der angefochtenen Entscheidung festgesetzte Geldbuße den Betrag von 80,-- DM nicht erreicht und nicht in das Verkehrszentralregister einzutragen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 31. August 1993 in NJW 1994, 847 entgegen BVerfG 2. Senat, Beschluß vom 21. Februar 1984, wonach in diesen Fällen "in aller Regel" kein schwerer und unabwendbarer Nachteil im Sinne des § 93 a Abs. 4 BVerfG liegt; so auch noch Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1991 a.a.O. unter Bezugnahme auf den vorgenannten Beschluß des BVerfG).

  • OLG Koblenz, 17.01.2000 - 2 Ss 4/00

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Einsicht in Videoaufnahmen

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Zulassung der Rechtsbeschwerde und die Aufhebung des Urteils wegen Versagung rechtlichen Gehörs nur erfolgen, wenn nicht zweifelhaft sein kann, dass auch das dieserhalb angerufene Verfassungsgericht zu einer solchen Entscheidung gelangen würde (vgl. OLG Köln in VRS 83, 367, 369), sich die Aufhebung des Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs mithin aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf in VRS 82, 209, 210;… Göhler, a.a.O. Rdnr. 16 a).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 1 ORbs 324/23

    Abwesenheit des Verteidigers von der Hauptverhandlung und Verletzung des …

    Mithin hätte der Betroffene mit seinen Einwendungen gehört werden können, was erst Recht gilt, wenn diese - wie hier - bereits schriftsätzlich vorgetragen worden sind (vgl. auch BGHSt 28, 44, 46; BayObLG NZV 1992, 43; OLG Düsseldorf VRS 82, 209; OLG Köln VRS 83, 367; OLG Dresden DAR 2004, 102; siehe auch BVerfGE 85, 386, 404).
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