Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss (OWi) 309/91 - (OWi) 173/91 I |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 82, 209
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97 Ausweislich der amtlichen Begründung (BT-Drucksache 10/26 52, S 29) ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs zur Vermeidung einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts geboten, wenn das angefochtene Urteil einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten würde (…vgl. BVerfG a.a.O. S. 2811; Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1991 in VRS 82, 209 ).
Insoweit ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, daß eine gegen ein amtsgerichtliches Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen der damit verbundenen schweren und unabwendbaren Nachteile im Sinne des § 93 a Abs. 4 BVerfGG auch dann zur Entscheidung angenommen werden und Erfolg haben kann, wenn die in der angefochtenen Entscheidung festgesetzte Geldbuße den Betrag von 80,-- DM nicht erreicht und nicht in das Verkehrszentralregister einzutragen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 31. August 1993 in NJW 1994, 847 entgegen BVerfG 2. Senat, Beschluß vom 21. Februar 1984, wonach in diesen Fällen "in aller Regel" kein schwerer und unabwendbarer Nachteil im Sinne des § 93 a Abs. 4 BVerfG liegt; so auch noch Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1991 a.a.O. unter Bezugnahme auf den vorgenannten Beschluß des BVerfG).
- OLG Koblenz, 17.01.2000 - 2 Ss 4/00
Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Einsicht in Videoaufnahmen
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Zulassung der Rechtsbeschwerde und die Aufhebung des Urteils wegen Versagung rechtlichen Gehörs nur erfolgen, wenn nicht zweifelhaft sein kann, dass auch das dieserhalb angerufene Verfassungsgericht zu einer solchen Entscheidung gelangen würde (vgl. OLG Köln in VRS 83, 367, 369), sich die Aufhebung des Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs mithin aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf in VRS 82, 209, 210;… Göhler, a.a.O. Rdnr. 16 a). - OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 1 ORbs 324/23
Abwesenheit des Verteidigers von der Hauptverhandlung und Verletzung des …
Mithin hätte der Betroffene mit seinen Einwendungen gehört werden können, was erst Recht gilt, wenn diese - wie hier - bereits schriftsätzlich vorgetragen worden sind (vgl. auch BGHSt 28, 44, 46; BayObLG NZV 1992, 43; OLG Düsseldorf VRS 82, 209; OLG Köln VRS 83, 367; OLG Dresden DAR 2004, 102; siehe auch BVerfGE 85, 386, 404).
- OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (Bay0bLG VRS 79, 127, 128; OLG Düsseldorf VRS 82, 209 ; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 367 ).
- OLG Köln, 24.07.2020 - 1 RBs 224/20
Keine Gehörsverletzung bei Beschäftigung des Gerichts mit Richtigkeit der …
Rn. 13 Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (zu vgl. Senat VRS 83, 367; OLG Düsseldorf VRS 82, 209, Göhler, OWiG, 17. Auflage, § 80 Rn. 16a m.w.N.). - OLG Dresden, 16.10.2003 - Ss OWi 283/03 auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 21. Oktober 1991 5 Ss OWi 309/91).
- OLG Karlsruhe, 27.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 302/22 Das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist nicht gewährt, wenn einem Betroffenen die Möglichkeit genommen wird, zu entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen Stellung zu nehmen (OLG Dresden DAR 2004, 102; BayObLG NZV 1992, 43; VRS 79, 127; OLG Düsseldorf NStZ 2000, 42; VRS 82, 209; OLG Köln VRS 83, 367;… Bohnert/Krenberger/Krumm Rn. 21); hierzu gehört auch der Anspruch des Betroffenen, dass das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nimmt (BVerfGE 11, 218, 220; BGHSt 28, 44, 46; OLG Köln NZV 2013, 50 mwN; OLG Hamm ZfSch 2016, 661) und in die Entscheidungsüberlegungen einbezieht (BVerfGE 85, 386, 404; BVerfG NJW 1996, 2785, 2786; 1992, 2811, 2812 [auch zur Abgrenzung gegenüber dem Willkürverbot]; 1991, 1167, 1168; 1983, 2762; 1987, 485; BGHSt 28, 44, 46;OLG Bamberg DAR 2013, 90; OLG Köln VRS 102, 469; NZV 1999, 264; NStZ-RR 1998, 345, 346 mwN; OLG Düsseldorf VRS 101, 215, 216; OLG Jena VRS 107, 289; VRS 117, 357).
- OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
Rechtliches Gehör; Verletzung; Rüge; Entscheidungserhebliche Tatsachen und …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG VRS 79, 127, 128; OLG Düsseldorf VRS 82, 209; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 367).
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