Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.08.1993 - 5 Ss (OWi) 232/93 - (OWi) 107/93 I |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 74 Abs. 2 S. 1
Papierfundstellen
- NZV 1994, 44
- VRS 86, 142
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 19.04.1990 - 5 Ss OWi 132/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1993 - 5 Ss OWi 232/93
Hat der Betroffene Entschuldigungsgründe für sein Nichterscheinen mitgeteilt oder liegen Anhaltspunkte für ein entschuldigtes Ausbleiben des Betroffenen vor, muß das Urteil diese anführen, sich damit auseinandersetzen und erkennen lassen, warum das Gericht den vorgebrachten bzw. ersichtlichen Gründen die Anerkennung als ausreichende Entschuldigung versagt hat (OLG Düsseldorf, VRS 80, 46 = MDR 1991, 277 m.w.Nachw.).
- OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01
Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen …
Rn. 18 Ausgehend von dem Sachvortrag des Betroffenen ist das Amtsgericht seiner Verpflichtung, im Verwerfungsurteil Entschuldigungsgründe, die ihm bekannt oder erkennbar geworden sind, mitzuteilen und so zu erörtern, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung überprüfen kann, in hinreichendem Maße nachgekommen (vgl. dazu BayObLG DAR 2001, 83 = NStZ 2001, 585 [K]; BayObLG NJW 1990, 3222 = VRS 79, 442; KG VRS 100, 136 [137] = NZV 2001, 356; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44 [45] = VRS 86, 142 [143] u. VRS 88, 293 [294]; OLG Hamm DAR 1991, 394; OLG Koblenz VRS 73, 51 [52]; OLG Stuttgart NZV 1992, 462; SenE v. 28.01.1997 - Ss 517/96 - = VRS 93, 186 [187]; SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 B - = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370 [371]).Zwar ist andererseits anerkannt, dass berufliche Angelegenheiten das Ausbleiben entschuldigen können, wenn sie unaufschiebbar und von solcher Bedeutung sind, dass dem Betroffenen das Erscheinen vor Gericht nicht zugemutet werden kann, so dass die öffentlich-rechtliche Pflicht dazu ausnahmsweise zurücktreten muss (BayObLG wistra 1990, 40; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44 = VRS 86, 142 [143] u. NJW 1997, 2062 = NZV 1997, 451; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 28.01.1997 - Ss 517/96 - = VRS 93, 186 [188] m. w. Nachw.;… SenE v. 20.10.1998 - Ss 484/98 B - SenE v. 08.01.1999 - Ss 441/98 B - SenE v. 25.03.1999 - Ss 114/99 Z - Göhler a.a.O. § 74 Rdnr. 29 m. w. Nachw.;… Senge a.a.O. § 74 Rdnr. 32 m. w. Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 12.02.1997 - 5 Ss OWi 2/97 a) Eine genügende Entschuldigung liegt vor, wenn dem Betroffenen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der Sache das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zuzumuten ist, so daß ihm billigerweise wegen seines Ausbleibens kein Vorwurf gemacht werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 17. August 1993 in NZV 1994, 44 ;… Göhler, OWiG , 11. Aufl., 1995, Rdnr. 29 zu § 74 m.w.N.).
Nur in besonderen Fällen, wenn berufliche oder geschäftliche Angelegenheiten unaufschiebbar und von besonderer Bedeutung sind, können sie bei einer Gesamtbetrachtung das Erscheinen in der Hauptverhandlung für den Betroffenen unzumutbar machen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. August 1993 a.a.O.;… Göhler a.a.O., jeweils m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 13.05.2009 - 1 Ss OWi 68 Z/09
Bußgeldverfahren: Fortwirkung der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf …
Zwar ist andererseits anerkannt, dass berufliche Angelegenheiten das Ausbleiben entschuldigen können, wenn sie unaufschiebbar und von solcher Bedeutung sind, dass dem Betroffenen das Erscheinen vor Gericht nicht zugemutet werden kann, so dass die öffentlich-rechtliche Pflicht dazu ausnahmsweise zurücktreten muss (BayObLG wistra 1990, 40; OLG Düsseldorf VRS 86, 142, 143; OLG Düsseldorf NZV 1997, 451; OLG Köln VRS 93, 186, 188;… Göhler a.a.O. § 74 Rdnr. 29 m. w. Nachw.;… KK-Senge a.a.O. § 74 Rdnr. 32 m. w. Nachw.).
- OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05
Verwerfungsurteil; genügende Entschuldigung; Verlegungsantrag; ausreichende …
Bei unaufschiebbaren und besonders bedeutsamen beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten kann dem Betroffenen aber ausnahmsweise das Erscheinen vor Gericht unzumutbar sein (…Senat, a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 348, 349; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44, 45). - OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 769/05
Verwerfungsurteil; genügende Entschuldigung; Urlaubsreise; Buchung in Kenntnis …
Bei unaufschiebbaren und besonders bedeutsamen beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten kann dem Betroffenen aber ausnahmsweise das Erscheinen vor Gericht unzumutbar sein (…Senat, a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 348, 349; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44, 45). - AG Schmallenberg, 15.02.2022 - 6 OWi 3/21 Nur unaufschiebbare Geschäfte oder berufliche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sowie private Interessen, deren Zurückstellung für den Betroffenen mit gravierenden, insbesondere wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre, können deshalb dazu führen, dass die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Befolgung der Ladung zurückzutreten hat (OLG Brandenburg NStZ 2014, 672; OLG Karlsruhe Justiz 1982, 237; OLG Düsseldorf NZV 1993, 44 = VRS 86, 142; NZV 1997, 451; OLG Jena VRS 94, 350; BayObLG DAR 2001, 132: Vorrang der Teilnahme eines Orchestermusikers an Proben und Konzert; OLG Hamm VRS 105, 143 = NZV 2003, 348; OLG Bamberg wistra 2007, 79: Termine des Betroffenen als Insolvenzverwalter).
- KG, 15.03.1999 - 3 Ws (B) 86/99 Hierzu gehört insbesondere, dass in dem Urteil von dem Betroffenen vorgebrachte Entschuldigungsgründe und sonstige, das Ausbleiben des Betroffenen möglicherweise rechtfertigende Tatsachen wiedergegeben und gewürdigt werden [vgl. KG, Beschlüsse vom 29. April 1996 - 5 Ws (B) 154/96 - und vom 6. Januar 1995 - 5 Ws (B) 497/94 -, jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf VRS 86, 142, 143; OLG Hamm VRS 68, 55, 561. Dass das angefochtene Urteil diesen Anforderungen nicht gerecht wird, führt allein nicht schon zu dessen Aufhebung, weil in diesem Fall das Urteil auf dem beschriebenen (Darlegungs-)Mangel nicht beruhen kann [vgl. KG, Beschluss vom 29. April 1996 a.a.0.
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