Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.01.1994 - 5 Ss (OWi) 108/93 - (OWi) 5/94 I |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 717
- NStZ 1994, 347
- NZV 1994, 204
- VRS 86, 461
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Koblenz, 12.02.2001 - 1 Ss 293/00
Bußgeldbescheid, Verjährung, Unterbrechung, Verjährungsunterbrechung, Hinweis, …
Vor der Festsetzung einer Geldbuße wegen vorsätzlichen Handelns ist deshalb ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO notwendig, um dem Betroffenen Gelegenheit zur Verteidigung zu geben (OLG Hamm VRS 61, 292; 63, 56; OLG Düsseldorf VRS 86, 461;… Göhler a.a.0. § 71 Rdnr. 50;… KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 71 Rdnr. 100).Im Übrigen ist auch nicht auszuschließen, dass der Betroffene bei entsprechendem Hinweis seinen Einspruch zurückgenommen (oder beschränkt) hätte (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 86, 461 [462).
- OLG Hamm, 09.09.2005 - 3 Ss OWi 191/05
Geldbuße wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SK-Schlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52;… Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (…so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224;… weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aaO). - OLG Frankfurt, 09.11.2007 - 2 Ss OWi 441/07
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Rechtlicher …
Rn. 5 "Vor einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehungsweise ist ein rechtlicher Hinweis i. S. des § 265 Abs. 1 StPO stets dann erforderlich, wenn der entsprechende Bußgeldbescheid für Vorsatz und Fahrlässigkeit Geldbuße androht und im Bußgeldbescheid die Angabe der Schuldform fehlt (…vgl. Göhler, OWiG, 14. Aufl., Rdnr. 50 zu § 71; OLG Düsseldorf VRS 86, 461; OLG Frankfurt am Main, zuletzt: - 2 Ss OWi 213/06 -).Denn die Nichtangabe der Schuldform im Bußgeldbescheid hat zur Folge, dass in der Regel von dem Vorwurf des fahrlässigen Handelns auszugehen ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 347 m. w. N.; OLG Hamm VRS 61, 292; MDR 1973, 783).
- OLG Bamberg, 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17
Nötiger Hinweis auf mögliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung bei …
Ohne vorhergehenden Hinweis über die Veränderung der Schuldform durfte der Betroffene nicht wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt werden (…BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 347; OLG Dresden DAR 2004, 102). - OLG Hamm, 12.04.2005 - 3 Ss OWi 191/05
Fahrverbot; Verhängung; rechtlicher Hinweis; Begründung der …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SKSchlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52;… Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (…so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224;… weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aa0). - OLG Braunschweig, 05.03.2002 - 2 Ss (BZ) 6/02
Bußgeldverfahren: Beweiskraft des Protokolls bezüglich Verletzung der …
Insbesondere ist der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1994, 347 = NZV 1994, 204) nicht zu folgen, wonach der entsprechende Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 u. 2 StPO - auch in jener Entscheidung ging es um einen erforderlichen Hinweis auf die Möglichkeit der Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehungsweise, nachdem der Bußgeldbescheid ohne Angabe der Schuldform war - weder förmlich erfolgen müsse noch protokollpflichtig sei. - OLG Brandenburg, 29.07.1999 - 1 Ss OWi 60 B/99
Fehlende Angabe der Schuldform im Bußgeldbescheid; erforderlicher Hinweis des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Braunschweig, 05.03.2002 - 2 Ss BZ 6/02
Beurkundung; Hauptverhandlung; Wesentliche Förmlichkeit; Bußgeldbescheid; …
Insbesondere ist der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1994, 347 = NZV 1994, 204) nicht zu folgen, wonach der entsprechende Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 u. 2 StPO - auch in jener Entscheidung ging es um einen erforderlichen Hinweis auf die Möglichkeit der Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehungsweise, nachdem der Bußgeldbescheid ohne Angabe der Schuldform war - weder förmlich erfolgen müsse noch protokollpflichtig sei. - KG, 17.03.1999 - 3 Ws (B) 111/99 Zwar verhalten sich Urteilsspruch und -gründe nicht dazu, ob der Betroffene die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat (vgl. § 17 Abs. 1 BerlStrG, so dass hier von fahrlässigem Handeln auszugehen ist [vgl. OLG Düsseldorf VRS 86, 461, 462]. Dass der Urteilstenor auch im Bußgeldverfahren die Schuldform mitteilen muss, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt [vgl. KG, Beschluss vom 1. Oktober 1997 - 3 Ws (B) 530/97 - ].
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