Rechtsprechung
| OLG Rostock, 21.03.1994 - 2 Ss (OWi) 102/93 I 7/94 |
Zitiervorschläge
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. März 1994 - 2 Ss (OWi) 102/93 I 7/94 (https://dejure.org/1994,5049)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
OWiG § 80 Abs. 1
- rechtsportal.de (Leitsatz)
OWiG § 80 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Rechtsfehler; Wiederholungsgefahr; Einstellung des Verfahrens; Verfolgungsverjährung; Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Papierfundstellen
- MDR 1994, 937
- VRS 87, 211
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95
Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen einen Bußgeldbescheid wegen des Betriebs …
Denn zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder wegen Versagung des rechtlichen Gehörs - nicht dagegen zur Fortbildung des Rechts (vgl. Senat VRS 87, 45) - kann die Rechtsbeschwerde ungeachtet jener Vorschrift nach anerkannter und richtiger Auffassung selbst dann zugelassen werden, wenn die Sache verjährt und daher keine tragende Entscheidung über die zulassungsrelevanten Rechtsfragen mehr möglich ist (vgl. Senat NZV 1993, 124 = VRS 84, 106; SenE vom 29. September 1994 - Ss 433/94 (Z) - ; ständige Senatsrechtsprechung; BayObLG NStZ 1988, 227; NZV 1989, 34; bei Bär DAR 1991, 373; OLG Hamm NJW 1988, 2630; Göhler NStZ 1988, 229 sowie NStZ 1992, 77; anderer Ansicht jedoch hier keine Vorlagepflicht gem. § 121 Abs. 2 GVG begründend: OLG Celle NStZ 1991, 396; VRS 74, 383; OLG Rostock VRS 87, 211).
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