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| OLG Düsseldorf, 25.11.1993 - 2 Ss 335/93 - 69/93 III |
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.1993 - 2 Ss 335/93 - 69/93 III (https://dejure.org/1993,11498)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 1993 - 2 Ss 335/93 - 69/93 III (https://dejure.org/1993,11498)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 142
Papierfundstellen
- VRS 87, 290
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 06.03.2001 - Ss 64/01
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfall-Begriff; feststellungsbereite Dritte; …
Rn. 21 Welche Wartezeit als "nach den Umständen angemessen" anzusehen ist, richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und den Maßstäben der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit (OLG Stuttgart VRS 51, 431 [432]; OLG Hamm VRS 59, 258 [259]; Berz DAR 1975, 309 [312]), wobei insbesondere auf Zeit, Ort und Schwere des Unfalls, die Verkehrsdichte und die Chancen wirksamer Aufklärung sowie die Höhe des Fremdschadens abzustellen ist (OLG Düsseldorf VRS 87, 290 [291] = VM 1994, 38 m. w. Nachw.; OLG Hamm VRS 41, 28 [29]; SenE v. 03.03.1970 - Ss 438/69 - = VRS 38, 436; SenE v. 11.01.1994 - Ss 575/93 - = DAR 1994, 204;… Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 31 m. w. Nachw.;… Himmelreich/Bücken a.a.O. Rdnr. 189a;… Rudolphi, in SK-StGB, § 142 Rdnr. 33).Bei einem Schaden von 312 DM an einem privaten Begrenzungspfosten tagsüber innerorts wird bereits eine Wartezeit von knapp 5 Minuten als ausreichend angesehen (OLG Düsseldorf VM 1994, 30 [Nr. 38] = VRS 87, 290 [291]).
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