Rechtsprechung
| KG, 28.02.1994 - 3 Ws (B) 7/94, 2 Ss 256/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1994, 238
- VRS 87, 52
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01
Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel
So wurde ein sog. "atypischer Rotlichtverstoß" in Fällen bejaht, in denen eine Minderung des Erfolgsunrechts vorhanden war, weil eine konkrete (OLG Köln DAR 1996, 507 f.; KG NZV 1994, 238 f.) bzw. auch eine abstrakte (BayObLG NZV 1997, 320 f.) Gefährdung des Fußgängerverkehrs ausgeschlossen werden konnte. - OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95
Qualifizierter Rotlichtverstoß, Mitzieheffekt, Absehen vom Fahrverbot
Die Ausführungen entsprechen sowohl der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 27. September 1995 in 2 Ss 0Wi 998/95 mit weiteren Nachweisen aus der Senatsrechtsprechung) als auch der anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328 ; ,BayObLG NZV 1994, 287 und 370; OLG Hamburg VM 1995, 35; KG NZV 1994, 238 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 und 408; OLG Köln NZV 1994, 330 ). - OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 2 Ws (B) 391/01
Qualifizierter Rotlichtverstoß bei unberechtigtem Benutzen eines …
Die besondere Gefahr liegt also regelmäßig darin, daß die Ampel von dem Betroffenen in Fahrt passiert wird und eine besondere Beobachtung des Quer- und Fußgängerverkehrs nicht stattfindet (vgl. KG, NZV 1994, 238 f.; OLG Oldenburg, NZV 1995, 119; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 39 f.). - OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines …
Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt und z.T. mit mißverständlichen Formulierungen beim Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nach Nr. 34.2 des Bußgeldkatalogs ein Regelfall u.a. dann verneint, wenn eine Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen war (OLG Düsseldorf VRS 85, 472, 474) bzw. eine konkrete Gefährdung nicht festgestellt werden konnte (OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 ; KG NZV 1994, 238 = VRS 87, 52 f.; OLG Köln NZV 1994, 41 ; OLG Oldenburg NZV 1995, 119 = VRS 88, 309 ;… vgl. auch Jagusch/Hentschel a.a.O. § 25 StVG Rdnr. 14 m.w.N.). - BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98
Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines …
Allen Fällen war - soweit ersichtlich - gemeinsam, daß eine abstrakte und/oder konkrete Gefährdung durch das Verhalten nicht entstanden war bzw. als weitere Voraussetzung verlangt wurde (vgl. außer den genannten Fällen noch OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 ; MS 1995, 234; DAR 1996, 32 ; KG DAR 1997, 361 ; NZV 1994, 238 ; OLG Karlsruhe MS 19916, 274; OLG Köln NZV 1994, 330 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 ; NZV 1993, 408 ).
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Rechtsprechung
| KG, 02.05.1994 - 4 Ws 116/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bundesministerium; Justiz; Abordnung; Regierungsrätin; Sitzungsdienst; Staatsanwaltschaft; Regierungskriminalität
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 148
- VRS 87, 52
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 07.09.1999 - 4 Ws 158/99 Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn wie im vorliegenden Fall von dem Angeklagten geltend gemacht, die beanstandete Aussetzung das Urteil nicht vorbereitet, sondern nur verfahrenshemmend wirkt und seinen Erlaß hindert, also insbesondere nicht die Beweisaufnahme vorbereitet und der weiteren Sachaufklärung dient (KG, Beschlüsse vom 2. Mai 1994, 4 Ws 116/94, sowie 27. Oktober 1997, 4 Ws 229/97).
- KG, 25.01.2001 - 4 Ws 11/01
Alexander Schalck-Golodkowski
Dieser Grundsatz gilt lediglich dann nicht, wenn eine Entscheidung das Urteil nicht vorbereitet, sondern nur verfahrenshemmend wirkt und seinen Erlaß hindert, also insbesondere nicht die Beweisaufnahme vorbereitet und der weiteren Sachaufklärung dient, da in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft, zu deren Aufgabe es gehört, sich gegen eine der wirkungsvollen Strafrechtspflege immer abträgliche Verfahrensverzögerung zu wenden, beschwert ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 1997 - 4 Ws 212/97 - und 2. Mai 1994 - 4 Ws 116/94 - jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
| KG, 28.02.1994 - 3 Ws B 7/94 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rot; Rotlichtverstoß; Gefährdung; Querverkehr; Ampel; Bußgeld; Fahrverbot
Papierfundstellen
- VRS 87, 52
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