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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.06.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,100
BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94 (https://dejure.org/1995,100)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 (https://dejure.org/1995,100)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 (https://dejure.org/1995,100)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißachtung eines Zeichens - Verkehrsverstoß - Fahrtenbuchauflage - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Unklare Verkehrslage - Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fahrtenbuch: Lästige Pflicht oder Tugend?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage wegen Verkehrsverstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 227
  • NJW 1995, 2866
  • NVwZ 1995, 1202 (Ls.)
  • NStZ 1996, 271
  • NZV 1995, 460
  • DVBl 1996, 164
  • DÖV 1995, 917
  • VRS 90, 70
 
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Wird zitiert von ... (274)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt nicht davon ab, ob dieser zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (…BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 und vom 17.12.1982 (a.a.O.)).

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) …und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) …und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die an den Fahrzeughalter als den Inhaber der Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug gerichtete Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, mit der dafür Sorge getragen werden soll, daß künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. z.B. Beschl. v. 23.06.1989 - BVerwG 7 B 90.89 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 20) m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) …und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein …

    Rn. 15 2. Außer Streit steht, dass der festgestellte Verkehrsverstoß hier hinreichend gewichtig ist, um die Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs zu rechtfertigen (vgl. zu diesem Erfordernis u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 m.w.N.), und dass der Beklagte ausreichende Bemühungen zur Ermittlung des Fahrers unternommen hat (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 S. 6 m.w.N.).

    Mit ihr soll Sorge dafür getragen werden, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 , Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 4 f. und Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ).

    Rn. 21 cc) Ebenso beanstandungsfrei - ja nahe liegend - ist es, wenn sich die zuständige Behörde für die konkrete Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage am Punktsystem der Anlage 13 zu § 40 FeV ausrichtet; dort hat der Verordnungsgeber selbst eine Gewichtung der Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr vorgenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 , dort noch zur Vorgängerregelung in der Verwaltungsvorschrift zu § 15b StVZO a.F.; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ; VGH München, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 …und vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 sowie VGH Kassel…, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 - juris Rn. 7).

  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht …

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Verstoß zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister mit mindestens einem Punkt führt (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 17.5.1995, 11 C 12.94, BVerwGE 98, 227, juris Rn. 10;… Beschl. v. 9.9.1999, 3 B 94.99, juris Rn. 2; OVG Münster…, Beschluss vom 21.3.2016, 8 B 64/16, juris Rn. 31;… OVG Lüneburg, Urt. v. 8.7.2014, 12 LB 76/14, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 02.02.2023 - 3 C 14.21

    Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem …

    Rn. 20 Von einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften im Sinne von § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO kann nur bei einem Verkehrsverstoß von einigem Gewicht ausgegangen werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,434
BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95 (https://dejure.org/1995,434)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 (https://dejure.org/1995,434)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 (https://dejure.org/1995,434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer Fahrtenbuch-Auflage

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage im Ordnungswidrigkeitsverfahren - Vorbeugende Gefahrenabwehr als Sinn und Zweck der Fahrtenbuchauflage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 271
  • VRS 90, 70
 
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Wird zitiert von ... (207)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95
    Sie soll vielmehr auf die dem Fahrzeughalter mögliche und zumutbare Mitwirkung bei der Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs hinwirken, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, und den Fahrzeughalter zur Erfüllung seiner Aufsichtspflichten anhalten, wenn er geltend macht, den Fahrzeugführer nicht zu kennen (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 7 B 90.89 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15 und Nr. 20, jeweils m.w.N.; zuletzt Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 12.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (vgl. BVerfG NJW 1982, 568).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95
    Sie soll vielmehr auf die dem Fahrzeughalter mögliche und zumutbare Mitwirkung bei der Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs hinwirken, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, und den Fahrzeughalter zur Erfüllung seiner Aufsichtspflichten anhalten, wenn er geltend macht, den Fahrzeugführer nicht zu kennen (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 7 B 90.89 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15 und Nr. 20, jeweils m.w.N.; zuletzt Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 12.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95
    Sie soll vielmehr auf die dem Fahrzeughalter mögliche und zumutbare Mitwirkung bei der Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs hinwirken, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, und den Fahrzeughalter zur Erfüllung seiner Aufsichtspflichten anhalten, wenn er geltend macht, den Fahrzeugführer nicht zu kennen (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 7 B 90.89 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15 und Nr. 20, jeweils m.w.N.; zuletzt Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 12.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Deshalb hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 -, Buchholz a.a.O. Nr. 22) wiederholt entschieden, dass ein doppeltes "Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren zugunsten eines Dritten die Aussage verweigern oder aus eigennützigen Gründen leugnen zu dürfen und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, nicht anzuerkennen ist.
  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 22. Juni 1995 - BVerwG 11 B 7.95 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 22) entschieden, daß ein doppeltes "Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren zugunsten eines Dritten die Aussage verweigern zu dürfen und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, nicht anzuerkennen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der …

    Es besteht kein doppeltes "Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 22.06.1995 - 11 B 7/95 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches nicht entgegen (Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -,  Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 22 …und vom 20.07.1983 - 7 B 96.82 -, Buchholz, aaO, Nr. 13; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 07.12.1981, NJW 1982, 568).

    Insbesondere besteht kein doppeltes ''Recht'', nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben (BVerwG, Beschluß vom 22.06.1995, aaO).

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