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| OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 5 Ss (OWi) 177/98 - (OWi) 82/98 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1998 - 5 Ss (OWi) 177/98 - (OWi) 82/98 I (https://dejure.org/1998,13791)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 5 Ss (OWi) 177/98 - (OWi) 82/98 I (https://dejure.org/1998,13791)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 95, 433
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00
Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß
So rechtfertigt die Angabe des kontrollierenden Polizeibeamten, die Verkehrsampel habe "bereits ca. 2 Sekunden" oder "bereits ziemlich lange" Rotlicht gezeigt, nicht die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, da die Annahme nahe liegt, dass solche Zeitangaben bloße Schätzungen sind (OLG Düsseldorf VRS 94, 369; vgl. auch OLG Düsseldorf VRS 95, 433) und bloße Schätzungen wegen zahlreicher Fehlermöglichkeiten zu ungenau sind, als dass hieran erschwerte Sanktionen geknüpft werden könnten (OLG Celle NZV 1994, 40 [OLG Celle 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93]). - OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00 (B) 223
Durchführung einer gezielten Rotlichtkontrolle; Geldbuße und Fahrverbot wegen …
So rechtfertigt die Angabe des kontrollierenden Polizeibeamten, die Verkehrsampel habe "bereits ca. 2 Sekunden" oder "bereits ziemlich lange" Rotlicht gezeigt, nicht die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, da die Annahme nahe liegt, dass solche Zeitangaben bloße Schätzungen sind (OLG Düsseldorf VRS 94, 369; vgl. auch OLG Düsseldorf VRS 95, 433) und bloße Schätzungen wegen zahlreicher Fehlermöglichkeiten zu ungenau sind, als dass hieran erschwerte Sanktionen geknüpft werden könnten (OLG Celle NZV 1994, 40).
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