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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 5 Ss (OWi) 177/98 - (OWi) 82/98 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13791
OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 5 Ss (OWi) 177/98 - (OWi) 82/98 I (https://dejure.org/1998,13791)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1998 - 5 Ss (OWi) 177/98 - (OWi) 82/98 I (https://dejure.org/1998,13791)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 5 Ss (OWi) 177/98 - (OWi) 82/98 I (https://dejure.org/1998,13791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; BKat Nr. 34.2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 95, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

    So rechtfertigt die Angabe des kontrollierenden Polizeibeamten, die Verkehrsampel habe "bereits ca. 2 Sekunden" oder "bereits ziemlich lange" Rotlicht gezeigt, nicht die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, da die Annahme nahe liegt, dass solche Zeitangaben bloße Schätzungen sind (OLG Düsseldorf VRS 94, 369; vgl. auch OLG Düsseldorf VRS 95, 433) und bloße Schätzungen wegen zahlreicher Fehlermöglichkeiten zu ungenau sind, als dass hieran erschwerte Sanktionen geknüpft werden könnten (OLG Celle NZV 1994, 40 [OLG Celle 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93]).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00 (B) 223

    Durchführung einer gezielten Rotlichtkontrolle; Geldbuße und Fahrverbot wegen …

    So rechtfertigt die Angabe des kontrollierenden Polizeibeamten, die Verkehrsampel habe "bereits ca. 2 Sekunden" oder "bereits ziemlich lange" Rotlicht gezeigt, nicht die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, da die Annahme nahe liegt, dass solche Zeitangaben bloße Schätzungen sind (OLG Düsseldorf VRS 94, 369; vgl. auch OLG Düsseldorf VRS 95, 433) und bloße Schätzungen wegen zahlreicher Fehlermöglichkeiten zu ungenau sind, als dass hieran erschwerte Sanktionen geknüpft werden könnten (OLG Celle NZV 1994, 40).
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