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| OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240 - 243/99, 1 Ws 240/99, 1 Ws 241/99, 1 Ws 242/99, 1 Ws 243/99 |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240 - 243/99, 1 Ws 240/99, 1 Ws 241/99, 1 Ws 242/99, 1 Ws 243/99 (https://dejure.org/1999,10677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1 Ws 240 - 243/99, 1 Ws 240/99, 1 Ws 241/99, 1 Ws 242/99, 1 Ws 243/99 (https://dejure.org/1999,10677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1 Ws 240 - 243/99, 1 Ws 240/99, 1 Ws 241/99, 1 Ws 242/99, 1 Ws 243/99 (https://dejure.org/1999,10677)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 97, 138
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240/99
Der nach der Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht wird nach § 274 Satz 1 StPO nur dann durch das Protokoll bewiesen, wenn er nach § 273 Abs. 3 Satz 3 StPO beurkundet worden ist (BGHSt 18, 257; Senat StV 1984, 108). - OLG Düsseldorf, 27.07.1983 - 1 Ws 422/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240/99
Der nach der Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht wird nach § 274 Satz 1 StPO nur dann durch das Protokoll bewiesen, wenn er nach § 273 Abs. 3 Satz 3 StPO beurkundet worden ist (BGHSt 18, 257; Senat StV 1984, 108). - BGH, 22.09.1993 - 3 StR 279/93
Bedeutung eines Protokollvermerks als wesentliches Beweisanzeichen für eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240/99
Wird aber wie hier nur die Abgabe der Erklärung im Protokoll vermerkt, ist die im Protokoll niedergelegte Verzichtserklärung nur ein Beweisanzeichen für den Verzicht (…BGH a.a.O.; 19, 101, 105; NStZ 1983, 213; wistra 1994, 29; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat JMBlNW 1990, 190) und der volle Beweis ist im Freibeweis zu führen.
- BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06
Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher …
Bei nicht eindeutigen oder nicht entsprechend den Formvorschriften im Strafprozess protokollierten Erklärungen ist der wirkliche Wille im Freibeweisverfahren zu erforschen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 1999 - 1 Ws 240-243/99 -, VRS Bd. 97, S. 138). - OLG Köln, 29.09.2009 - 83 Ss 74/09
Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts eines nicht verteidigten Angeklagten; …
Hierbei handelt es sich aber nur dann um einen an der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls teilnehmenden Bestandteil des Protokolls, wenn die Beurkundungsförmlichkeiten des § 273 Abs. 3 StPO beachtet worden sind (vgl. BGHSt 31, 109; BGH NStZ 1984, 181; BGH NStZ 1996, 297; BGH NJW 1997, 2691; SenE v. 15.05.2005 - 8 Ss 87/05 - = wistra 2005, 438 = JMinBl NW 2006, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 44 und VRS 97, 138). - OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05
Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht
Hierbei handelt es sich aber nur dann um einen zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärten Verzicht, wenn die Beurkundungsförmlichkeiten des § 273 Abs. 3 StPO beachtet worden sind (vgl. BGHSt 31, 109; BGH NStZ 84, 181; BGH NStZ 96, 297; BGH NJW 97, 2691; OLG Düsseldorf NStZ 84, 44 und VRS 97, 138).
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