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   VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01   

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https://dejure.org/2001,12552
VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01 (https://dejure.org/2001,12552)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.12.2001 - VerfGH 138/01 (https://dejure.org/2001,12552)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 (https://dejure.org/2001,12552)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
    Das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot ist jedoch im Recht auf Freiheit der Person (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB) angesiedelt (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44 m. w. N.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe - der Dauer der Freiheitsbeschränkungen Grenzen setzt (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
    Auch diese Beschränkung ist in ihrem Fortbestand im Lichte des Freiheitsrechts und unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit immer neu zu überprüfen (vgl. BVerfGE 53, 152 zum außer Vollzug gesetzten Haftbefehl).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
    Zur öffentlichen Gewalt im Sinne dieser Vorschrift gehören wie beim inhaltsgleichen Art. 19 Abs. 4 GG nicht Akte der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 zu Art. 19 Abs. 4 VvB).
  • VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96

    Umbenennung einer Straße nach StrG BE § 5 Abs 1 verletzt nicht die allgemeine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
    Da Art. 7 VvB ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht ausgestaltet ist (vgl. Beschluß vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 - LVerfGE 5, 10 ), kommt ein Verstoß gegen dieses Grundrecht nur in Betracht, wenn der beanstandete Akt der öffentlichen Gewalt nicht in den Schutzbereich eines anderen Freiheitsrechts eingreift.
  • VerfGH Berlin, 31.01.2003 - VerfGH 34/00

    Verletzung des Anspruch auf Gewährleistung vorläufigen effektiven

    Zwar gehört zur öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG bzw. Art. 15 Abs. 4 VvB nach ständiger Rechtsprechung nicht die rechtsprechende Gewalt (Beschluss vom 21. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - m w. N. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 81/01
    Auf einer Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Freiheit der Person könnte sie nur dann beruhen, wenn ihre Unrichtigkeit von vornherein und für den unbefangenen Betrachter offensichtlich feststände (Beschluss vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 -).

    Das in Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB angelegte Beschleunigungsgebot in Haftsachen gebietet, einen Angeklagten nur so lange unter dem psychischen und physischen Druck eines Haftbefehls zu belassen, wie dies der legitime Anspruch des Staates auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters erfordert (Beschluss vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 -).

  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 37/02

    Beschluss des AG zur Überbürdung der Kosten des Bußgeldverfahrens gem § 25a Abs 1

    Rügen, die sich auf die Auslegung materieller Rechtspositionen beziehen, können daher in der Regel nicht auf Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gestützt werden, sondern sind materiellrechtlich geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 2004 - VerfGH 205/03, 205 A/03 -, vom 20. Februar 2003 - VerfGH 20/00 -, vom 30. August 2002 - VerfGH 106/02, 106 A/02 - und vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 97, 298 , m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für den vollstreckten Haftbefehl, sondern im Prinzip auch für einen Haftbefehl, der gegen einen in seinem Heimatstaat aufhältigen ausländischen Tatverdächtigen gerichtet ist, aber dort nicht vollstreckt werden kann (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - BVerfGE 53, 152 zum außer Vollzug gesetzten Haftbefehl).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 113/02

    Keine Verletzung der Menschenwürde iSv Art 6 Verf BE und des Freiheitsgrundrechts

    Dem so bestimmten Gewicht des staatlichen Strafanspruchs und der zu seiner Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen stehen die mit der Untersuchungshaft verbundenen Freiheitsbeschränkungen des Beschwerdeführers gegenüber, deren Dauer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44 , vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - und vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05, 146 A/05; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 und 144 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 106/02
    Zur öffentlichen Gewalt im Sinne dieser Vorschrift gehören wie beim inhaltsgleichen Art. 19 Abs. 4 GG nicht Akte der Rechtsprechung (siehe Beschluß vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - Driehaus, in: Driehaus (Hrsg.), Verfassung von Berlin - Taschenkommentar, 2002, Rdnr. 19 zu Art. 15; Stöhr, in: Pfennig/Neumann (Hrsg.), Verfassung von Berlin - Kommentar, 3. Aufl. 2000, Rdnr. 26 zu Art. 15. Zum inhaltsgleichen Art. 19 Abs. 4 GG siehe BVerfGE 11, 263 ; 15, 275 ; 22, 106 ; 25, 352 ; 31, 87 ; 49, 329 ; 58, 208 ; 76, 93 .
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Dem so bestimmten Gewicht des staatlichen Strafanspruchs und der zu seiner Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen stehen die mit der Untersuchungshaft verbundenen Freiheitsbeschränkungen des Beschwerdeführers gegenüber, deren Dauer nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Grenzen gesetzt sind (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 -).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06

    Aus Subsidiaritäts- und Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Nicht zur öffentlichen Gewalt im Sinne dieser Vorschrift gehören aber Akte der Rechtsprechung (Beschluss vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - vgl. zum inhaltsgleichen Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 ); auch ein Urteil in einem Zivilprozess ist nicht am Maßstab des Abs. 4 Satz 1 zu messen (Beschluss vom 21. Februar 2002 - VerfGH 74/98 -).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02

    Im Hinblick auf die Rüge der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren iSv

    Denn Art. 15 Abs. 4 VvB beinhaltet mit seinem Satz 1 ein Individualgrundrecht auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie eine institutionelle Garantie in dem Sinne, dass eine Gerichtsbarkeit vorzuhalten ist, gilt jedoch nicht für Akte der Rechtsprechung (Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - und vom 30. August 2002 - VerfGH 106/02 - Stöhr, in: Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin, 3. Aufl. 2000, Art. 15 Rn. 26; zum inhaltsgleichen Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 ) und gewährleistet dementsprechend auch nicht den Grundsatz des fairen gerichtlichen Verfahrens.
  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 113 A/02
    Allerdings ist der Staat verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um eine beschleunigte Aufklärung und Entscheidung sicherzustellen (vgl. zum Beschleunigungsgebot: Beschlüsse vom 13. Februar 1998 - VerfGH 12 A/98 - LVerfGE 8, 56 und vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - vgl. zum Bundesrecht: z. B. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
  • VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 20/00
  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 94 A/04
  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04
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