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   VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14   

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VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14 (https://dejure.org/2014,8433)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.04.2014 - VerfGH 31/14 (https://dejure.org/2014,8433)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 (https://dejure.org/2014,8433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 39 SGB 2, § 86b Abs 1 S 4 SGG, § 178a Abs 2 S 5 SGG
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung - offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge hält Verfassungsbeschwerdefrist nicht offen - Zur Gewährung effektiven Eilrechtsschutzes in Sozialsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung von Eilbedürftigkeit bei sanktionsweiser Minderung von Arbeitslosengeld II

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
    Danach ist der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich im Zeitpunkt seiner Entstehung zu befriedigen (vgl. zum sog. Gegenwärtigkeitsprinzip: BVerfG, a. a. O., Rn. 19; Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u. a. -, juris Rn. 94).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
    Das gilt zumal im Hinblick auf das durch Art. 6 Satz 1 VvB in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip gewährleistete Existenzminimum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, juris Rn. 19, 25 ff.; speziell im Hinblick auf § 39 SGB II und § 86b Abs. 1 SGG vgl. Krodel, NZS 2006, 637 f.; ferner LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juni 2007 - L 28 B 889/07 AS ER -, juris Rn. 10; vom 12. Juli 2007 - L 28 B 1087/07 AS ER -, juris Rn. 9; und vom 15. Mai 2006 - L 10 B 191/06 AS ER -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
    Insoweit müssen lediglich die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen verarbeitet werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
    Die Prüfung, ob die Anhörungsrüge wegen offensichtlicher Unzulässigkeit die Verfassungsbeschwerdefrist nicht unterbrechen konnte, nimmt der Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts vor (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
    Die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG wird nur dann durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs unterbrochen und mit der Zustellung der Entscheidung darüber erneut in Gang gesetzt (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 und 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 24), wenn der Rechtsbehelf nicht erkennbar offensichtlich unzulässig oder offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 36; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09

    Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
    Die pauschale Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Kürzung der Existenz sichernden Regelleistung um 30 Prozent bzw. insgesamt 40 Prozent für einen noch laufenden Bewilligungszeitraum wegen fehlender Eilbedürftigkeit ohne jegliche Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache und ohne eine die grundrechtlichen Belange einbeziehende Abwägung dürfte die verfassungsrechtliche Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes verkennen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2395/09 -, juris Rn. 5 ff. [zu § 39 SGB II]; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 3. Aufl. 2011, Rn. 207, 209 f., 443 f.).
  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
    Eine Anhörungsrüge ist unter anderem dann offensichtlich unzulässig, wenn in der Sache kein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - geltend gemacht wird (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
    Der mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 8; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Beschluss vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 19 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
    Die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG wird nur dann durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs unterbrochen und mit der Zustellung der Entscheidung darüber erneut in Gang gesetzt (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 und 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 24), wenn der Rechtsbehelf nicht erkennbar offensichtlich unzulässig oder offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 36; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - L 10 B 191/06

    Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes 2

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 122/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 28 B 889/07

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Verfügungssatz; Bestimmtheit;

  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 183/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2007 - L 28 B 1087/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einstweilige Anordnung - Anordnung der

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Unschuldsvermutung (Art 9 Abs

    Die sofortige Beschwerde hat die Verfassungsbeschwerdefrist offen gehalten, weil sie nicht offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 12; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Ob das der Fall ist, prüft der Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts (Beschluss vom 11. April 2014, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris Rn. 12).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Denn dieser Beschluss enthält - auch unter Berücksichtigung der von der Beschwerdeführerin gerügten selbständigen Gehörsverletzungen - keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschlüsse vom 22. März 2023 - VerfGH 24/21 - Rn. 12, vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8 und vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 - Rn. 10; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.12.2021 - VerfGH 167/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Soweit der Beschluss des Kammergerichts über die Zurückweisung der Anhörungsrüge vom 7. August 2020 angegriffen wird, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der genannte Beschluss keine eigenständige Beschwer enthält, sondern allenfalls eine schon durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem eine Selbstkorrektur durch das Fachgericht unterblieben ist (vgl. Beschlüsse vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8 und vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 - Rn. 10; st. Rspr.).

    Soweit es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung auf außerordentliche Rechtsbehelfe auszudehnen, und der Beschwerdeführer form- und fristgerecht von diesem Rechtsbehelf Gebrauch macht, wird die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG unterbrochen und mit der Zustellung der Entscheidung über den außerordentlichen Rechtsbehelf erneut in Gang gesetzt, wenn der Rechtsbehelf nicht erkennbar offensichtlich unzulässig oder offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn.12 m. w. N.).

    Die Prüfung, ob die Anhörungsrüge wegen offensichtlicher Unzulässigkeit die Verfassungsbeschwerdefrist nicht unterbrechen konnte, nimmt der Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts vor (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 02.09.2014 - VerfGH 138 A/14

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung zugunsten des Antragstellers

    Die vom Sozialgericht ausgesprochene vorläufige Verpflichtung zur Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts betreffen das durch Art. 6 Satz 1 VvB in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip gewährleistete Existenzminimum des Antragstellers (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 17 m. w. N.).

    Die durch die Vollstreckungsaussetzung bewirkte möglicherweise längere Zeit dauernde, erhebliche Beeinträchtigung kann nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden, da der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden kann, in dem er entsteht (sog. Gegenwärtigkeitsprinzip; vgl. Beschluss vom 11. April 2014, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, juris Rn. 19 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 11.12.2019 - VerfGH 43/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung von

    Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit der Begründung fehlender Eilbedürftigkeit bei einer Minderung der Regelleistung des Arbeitslosengeldes II um 30 Prozent verkennt den erläuterten Gehalt des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 -, Rn. 17 m. w. N. hinsichtlich eines nahezu identisch begründeten Beschlusses der gleichen Kammer).

    Das gebietet das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Art. 6 VvB i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip; der Regelbedarf des Arbeitslosengeldes II ist eine existenzsichernde Leistung (Beschluss vom 11. April 2014 a. a. O.; vgl. BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - juris Rn. 147).

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 87/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Grundsätzlich ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass ein Gericht dieser Pflicht Genüge getan hat; denn die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen (Beschluss vom 11. April 2014 VerfGH 31/14 Rn. 14; st. Rspr.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt aber dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Beschluss vom 11. April 2014, a. a. O.; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

    Denn dieser enthält keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 8; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 141/14

    Ausreiseaufforderung durch NPD-Mitglied verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Eine Anhörungsrüge ist unter anderem dann offensichtlich unzulässig, wenn in der Sache kein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - geltend gemacht wird (Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013, a. a. O., juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 24/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    Denn dieser Beschluss enthält keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschlüsse vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8, und vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 - Rn. 10; st. Rspr., wie alle folgenden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Der Anhörungsrügebeschluss enthält keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch das Beru-fungsurteil eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, weil eine "Selbstkorrektur" durch das Kammergericht unterblieben ist (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 200/14

    Keine entscheidungserhebliche Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im

  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 153/14

    Keine entscheidungserhebliche Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im

  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 7/23

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung eines

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