Rechtsprechung
| VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97, 4/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Auflösung einer Gemeinde gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 des Thüringer Gesetzes zur Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden (ThürGNGG) im Zusammenhang mit einem Recht auf kommunale Selbstverwaltung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Auflösung einer Gemeinde gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 des Thüringer Gesetzes zur Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden (ThürGNGG) im Zusammenhang mit einem Recht auf kommunale Selbstverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 55
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (8)
- VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz
Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
Auch die verfassungsgerichtliche Überprüfung der vom Gesetzgeber im Rahmen des Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetzes (ThürGNGG) angeordneten Neugliederungsmaßnahmen ist anhand des im Urteil des ThürVerfGH vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und VerfGH 6/95 - NVwZ-RR 1997, 639 = ThürVBl.Sie steht Eingriffen in die gemeindliche Gebietshoheit bis hin zur Auflösung und Neubildung von Gemeinden grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Gemeinden erfolgen (siehe auch ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 - Jena -, NVwZ-RR 1997, 639 = ThürVBl.
In seinem § 23 ThürNGG betreffenden Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 - Jena - hat der Verfassungsgerichtshof eingehend die Grundsätze erörtert, nach denen die verfassungsgerichtliche Überprüfung der Bestimmungen des Thüringer Neugliederungsgesetzes zu erfolgen hat, die die Eingliederung von Umlandgemeinden in die kreisfreien Städte Thüringens betreffen (Umdr. S. 29 bis 33 = NVwZ-RR 1997, 639, 641 f.).
- VerfGH Thüringen, 20.02.1997 - VerfGH 24/96
Einstweilige Anordnung; Gemeindeneugliederungsgesetz; kommunales …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
Hält der Gesetzgeber im Rahmen einer landesweiten kommunalen Neugliederung Gliederungsalternativen bereit, die unterschiedlich stark in das kommunale Selbstverwaltungsrecht betroffener Gemeinden eingreifen, so muß der Anwendung dieser Alternativen auf die einzelnen 41 Neugliederungsfälle daher grundsätzlich eine sachgerechte, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots umzusetzende Konzeption zugrunde liegen (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 20. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis 30/96 - Tanna - ThürVBl. 1997, 157 = LKV 1997, 412).Die vom Verfassungsgerichtshof erlassene "Wohlverhaltensanordnung" (vgl. dazu BVerfGE 91, 70, 81 f.; ThürVerfGH, Urteil vom 19. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis 30/96 - LKV 1997, 412 = ThürVBl. 1997, 157) soll sicherstellen, daß die Beschwerdeführerin zu 1. durch die weitere Verwaltungstätigkeit der neugebildeten Einheitsgemeinde nicht in wichtigen Angelegenheiten präjudiziert wird und daß die Rückabwicklung der erfolgreich angegriffenen Neugliederungsmaßnahme nicht durch weitere organisatorische Maßnahmen dieser Gemeinde zusätzlich erschwert wird.
- BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93
Isserstedt
Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
Dies ist weder mit Rücksicht auf die besonderen Bedingungen, die in den neuen 31 Bundesländern seit der Wiedervereinigung herrschten (dazu vgl. BVerfGE 91, 70, 78 und eingehend ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., Umdr.Die vom Verfassungsgerichtshof erlassene "Wohlverhaltensanordnung" (vgl. dazu BVerfGE 91, 70, 81 f.; ThürVerfGH, Urteil vom 19. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis 30/96 - LKV 1997, 412 = ThürVBl. 1997, 157) soll sicherstellen, daß die Beschwerdeführerin zu 1. durch die weitere Verwaltungstätigkeit der neugebildeten Einheitsgemeinde nicht in wichtigen Angelegenheiten präjudiziert wird und daß die Rückabwicklung der erfolgreich angegriffenen Neugliederungsmaßnahme nicht durch weitere organisatorische Maßnahmen dieser Gemeinde zusätzlich erschwert wird.
- BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
Papenburg
Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
1996, 281, 282; BVerfGE 50, 195, 202 f.; 86, 90, 107 f.).a) Danach ist es nicht geboten, die durch Gesetz angeordnete Neubildung der Gemeinde Werther nach den besonderen Grundsätzen zu behandeln, die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung für sogenannte Rück- oder Mehrfachneugliederungen entwickelt worden sind (dazu vgl. BVerfGE 86, 90, 109 f.).
- VerfGH Thüringen, 18.12.1997 - VerfGH 10/95
Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
Die Kenntnisnahme ist dann als möglich und zumutbar anzusehen, wenn die Bekanntmachung des Neugliederungsvorhabens und der Möglichkeit, sich dazu zu äußern, in ortsüblicher Weise erfolgt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VerfGH 10/95 - Lerchenberg - Umdr. S. 12).Dies ergibt sich zum einen daraus, daß die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ergangenen Entscheidungen zur Rück- oder Mehrfachneugliederung ausschließlich wiederholte Neugliederungen durch den Gesetzgeber zum Gegenstand hatten (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VerfGH 10/95 - Lerchenberg - Umdr. S. 13 f.); ein solcher Fall liegt hier jedoch schon deshalb nicht vor, weil die Gründung der Verwaltungsgemeinschaft "Helmetal" im Juni 1991 nicht durch den Gesetzgeber angeordnet wurde, sondern durch freiwillige Vereinbarung der beteiligten Gemeinden zustande kam.
- VerfGH Thüringen, 18.12.1997 - VerfGH 7/95
Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
Hier unterliegt der Gesetzgeber zwar ebenfalls keiner umfassenden, aber - insbesondere hinsichtlich der Ermittlung des für seine Entscheidung erheblichen Sachverhalts - doch einer intensiveren verfassungsgerichtlichen Kontrolle als auf den beiden vorangegangen Stufen (vgl. zuletzt ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VerfGH 7/95 - Erfurt - Umdr. - BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76
Rheda-Wiedenbrück
Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
1996, 281, 282; BVerfGE 50, 195, 202 f.; 86, 90, 107 f.). - VerfGH Thüringen, 06.09.1996 - VerfGH 4/95
Kommunalverfassungsbeschwerde; Thüringer Neugliederungsgesetz; Anhörungsrecht der …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
Die Stellungnahme der Gebietskörperschaft ist vor der abschließenden Entscheidung vom Gesetzgeber zur Kenntnis zu nehmen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe zu berücksichtigen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juli 1996 - VerfGH 4/95 - ThürVBl.
- VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Kommunalverfassungsbeschwerde
Im Zusammenhang mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde kann daher geprüft werden, ob der behauptete Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft auf einem formell oder materiell 21 verfassungswidrigen Gesetz beruht (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26 = NVwZ-RR 1999, 55, [56]).Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen unterstrichen (vgl. z. B. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., S. 21 = NVwZ-RR 1997, 639; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 25 f. = NVwZ-RR 1999, 55; Urteil vom 25. Mai 2000, VerfGH 31/97 - Rüdersdorf, S. 16; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 16).
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß das Vorgehen des Landtags bzw. seines Innenausschusses, die Anhörung durch die Landratsämter nach Weisung des Innenministeriums auf der Grundlage eines mit dem Innenausschuß abgestimmten Anhörungsschreibens durchzuführen, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 28; Urteil vom 12. März 1999, VerfGH 34/97, 37/97 - Saalburg, Liebschütz, S. 24).
Dies folgt schon daraus, daß neben der durchgeführten schriftlichen Anhörung, die zu diesem Zeitpunkt im übrigen noch gar nicht beendet war, eine mündliche Anhörung von Verfassungs wegen nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 28).
dd) Der Gesetzgeber hat die Stellungnahmen der Beschwerdeführerin und der anderen Anhörungsberechtigten vor seiner abschließenden Entscheidung zur Kenntnis genommen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe berücksichtigt (vgl. ThürVerfGH, 29 Urteil vom 6. September 1996, VerfGH 4/95 - Tüngeda, S. 12/13; Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt, S. 23; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26; Urteil vom 28. Mai 1999, VerfGH 39/97 - Rudisleben, S. 15).
a) Die materielle Verfassungsmäßigkeit eines kommunalen Neugliederungsgesetzes, d. h. die Frage, ob eine Neugliederungsmaßnahme, insbesondere die Auflösung einer Gemeinde, dem öffentlichen Wohl entspricht, prüft der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf der Grundlage eines Drei-Stufen-Modells (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., 30 S. 21 ff.; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 31).
b) Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß der der ersten Entscheidungsstufe zuzuordnende Entschluß des Gesetzgebers, überhaupt eine kommunale Gebietsreform in Thüringen durchzuführen, angesichts der nach der "Wende" vorgefundenen und durch das Vorhandensein einer Vielzahl von Klein- und Kleinstgemeinden gekennzeichneten Verhältnisse von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 32/33; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 19).
Das gilt namentlich für die im bundesweiten Vergleich eher niedrig liegenden Richtgrößen des § 46 ThürKO, nach denen eine Einheitsgemeinde mindestens 3.000 Einwohner und eine Verwaltungsgemeinschaft mindestens 5.000 Einwohner haben muß (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 39/40) und auf die der Regierungsentwurf eines ThürGNGG-Lbs/Sbg ausdrücklich Bezug nimmt.
Auch darf die Gewichtung und Bewertung der Gemeinwohlaspekte durch den Gesetzgeber nicht deutlich außer Verhältnis zu dem ihnen von Verfassungs wegen zukommenden Gewicht stehen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 43/44).
Auch unterliegt der Gesetzgeber keinem Dokumentationszwang in dem Sinne, daß er gehalten ist, sämtliche Überlegungen, die zu den verabschiedeten Gesetzesbestimmungen geführt haben, nach der Art eines Kommentars darzustellen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 47).
Dieser Vorrang kann nur durch hinreichend gewichtige gegenläufige Interessen im Sinne der Bildung einer Einheitsgemeinde überwunden werden (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 25 f.; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 24).
- VerfGH Thüringen, 01.03.2001 - VerfGH 20/00
Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtliche Anforderungen an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11
Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung
Zum gemeindlichen Aufgabenkreis gehört es grundsätzlich auch nicht, den Wasserhaushalt vor Eingriffen zu schützen (BVerwG, Beschl. v. 15.4.1999 - 4 VR 18.98 - NVwZ-RR 1999, 55).
- BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran
Rn. 93 Eine generelle Verpflichtung des nationalen Gesetzgebers zur formellen Begründung der von ihm erlassenen Gesetze besteht in der Bundesrepublik Deutschland nicht (BadWürttStGH NJW 1975, 1205, 1214; ThürVerfGH NVwZ-RR 1999, 55, 60; Kischel, Die Begründung S. 260 ff. mit zahlr. Nachw., insbesondere Fn. 3; vgl. auch Redeker/Karpenstein NJW 2001, 2825 ff.). - VerfGH Thüringen, 09.06.2017 - VerfGH 61/16
Urteil zum Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz
Die Landesverfassung erlaubt daher Eingriffe in die gemeindliche Gebietshoheit bis hin zur Auflösung und Neubildung von Gemeinden grundsätzlich auch dann, wenn diese gegen den Willen der betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen (ThürVerfGH…, Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 24;… vgl. ferner Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 71 f.; Urteil vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97, 4/97 -, juris Rn. 77;… Urteil vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 -, juris Rn. 77;… Urteil vom 1. März 2001 - VerfGH 20/00 -, juris Rn. 72).Von daher erweist sich eine Mindesteinwohnerzahl als geeigneter Maßstab dafür, ob eine bestimmte Aufgabe von einer kommunalen Gebietskörperschaft sinnvoll und wirtschaftlich erfüllt werden kann (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97, 4/97 -, juris Rn. 118; VerfGH NRW…, Urteil vom 7. November 1975 - 64/74 -, juris Rn. 52; VfGBbg…, Urteil vom 29. August 2002 - 15/02 -, juris Rn. 35; LVerfG SA…, Urteil vom 21. April 2009 - LVG 12/08 -, Rn. 46 des auf der Homepage veröffentlichten Dokuments; VerfGH RP…, Urteil vom 8. Juni 2015 - VGH N 18/14 -, juris Rn. 134).
- VerfGH Thüringen, 12.10.2004 - VerfGH 16/02
Kommunal-Verfassungsbeschwerde; Anhörungsgebot - GG Art. 28 Abs. 1; ThürVerf Art. …
Dementsprechend stellt der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Verfahren der kommunalen Verfassungsbeschwerde nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 2 ThürVerf eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts nach Art. 91 Abs. 1 und 2 ThürVerf fest, wenn die Auflösung oder territoriale Neugliederung der beschwerdeführenden Gebietskörperschaft durch ein Gesetz angeordnet worden ist, das den formalen Anforderungen des Art. 92 Abs. 2 Satz 3 ThürVerf nicht genügt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26 = NVwZ-RR 1999, 55, [56]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
Das Verfassungsgericht Thüringen hat in seiner Entscheidung vom 18.09.1998 bei der Beurteilung des Zeitraums es als ausreichend betrachtet, dass die anzustrebenden Richtwerte für die freiwilligen Neugliederungen im Wesentlichen bereits einem Beschluss der Landesregierung entnommen werden konnten und erst über ein Jahr später in die Thüringer Kommunalordnung Eingang gefunden hatten (- 1/97,4/97 - NVwZ-RR 1999, 55 [57]). - VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 67/03
Nichtigkeit der Auflösung einer Gemeinde bei Unterbleiben der Anhörung der …
Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 - VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 - S. 18; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor Inkrafttreten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 - LKV 2000, 21) gesehen. - VerfGH Thüringen, 20.04.2004 - VerfGH 14/02
Thüringer Personalvertretungsgesetz - …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber keinem Dokumentationszwang in dem Sinne unterliegt, daß er gehalten ist, sämtliche Überlegungen, die zu einer verabschiedeten Gesetzesbestimmung geführt haben, nach Art eines Kommentars im Detail darzustellen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97). - VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 95/03
Eingliederung in eine andere Gemeinde als bei Anhörung vorgesehen
Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 -, VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 -, S. 18 [in LKV 2000, 31 insoweit nicht mit abgedruckt]; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor Inkrafttreten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 16. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-96.-, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 -, LKV 2000, 21) gesehen. - LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 71/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97
Änderung der Konzeption im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens zur …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 74/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 72/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 96/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Tenor; …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 70/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 73/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 75/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 78/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 81/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 68/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 69/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 79/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 84/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 76/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 80/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfGH Thüringen, 30.07.1999 - VerfGH 38/97
Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Verwaltungsgemeinschaft; …
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