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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 101/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,36870
VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 101/01 (https://dejure.org/2003,36870)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12.12.2003 - VerfGH 101/01 (https://dejure.org/2003,36870)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - VerfGH 101/01 (https://dejure.org/2003,36870)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99

    Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 101/01
    Ergibt die Beweisaufnahme Umstände, die vom Beweispflichtigen nicht vorgetragen sind, aber auch nicht in Widerspruch zu seinem Vorbringen stehen, so sind auch diese bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 441/99 -, NJW 2001, S. 2177; st. Rspr.).
  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 101/01
    Ergibt die Beweisaufnahme Umstände, die vom Beweispflichtigen nicht vorgetragen sind, aber auch nicht in Widerspruch zu seinem Vorbringen stehen, so sind auch diese bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 441/99 -, NJW 2001, S. 2177; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 101/01
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 95/00

    Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe für Anwaltspraxisräume bei erteilter …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 101/01
    Hinzu kommt, dass durch das in Art. 23 Abs. 1 VvB garantierte Eigentumsgrundrecht grundsätzlich nicht das hier allein betroffene Vermögen vor Belastungen geschützt wird, mithin kein Eingriff in den Grundrechtstatbestand vorliegt (vgl. zu Art. 23 VvB und Geldleistungspflichten: Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 95/00 -).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 19/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschluss über Gehörsrüge nicht …

    Rn. 19 Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Geldleistungspflichten den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse so grundlegend beeinträchtigen, dass sie eine erdrosselnde Wirkung haben (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2003, - VerfGH 101/01, Rn. 11, juris;… BayVerfGH, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - Vf 30-VI-13, Rn. 35, juris; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 78, 232, 243; st. Rspr.).
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