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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23, 14/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26846
VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23, 14/23 (https://dejure.org/2023,26846)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 06.09.2023 - VerfGH 12/23, 14/23 (https://dejure.org/2023,26846)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 06. September 2023 - VerfGH 12/23, 14/23 (https://dejure.org/2023,26846)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    Unbegründetes Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten und ein Mitglied des VerfGH im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
    Rn. 1 1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2023, Az.: 1 EO 348/22 , den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 24. Mai 2022, Az.: 5 E 394/22 Me, und gegen den Bescheid des Landkreises Sonneberg vom 7. April 2022, Az.: 2.63 I 0030/22.

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Beschluss vom 11. Januar 2023 (Az.: 1 EO 348/22 ) zurück.

    Das Mitglied Dr. Hinkel fasste in seiner Funktion als Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts das Schreiben als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verfahrensführung der Mitglieder des 1. Senats im Verfahren 1 EO 348/22 auf und beschied sie unter dem 18. Januar 2023.

    Dieses habe er als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verfahrensführung der Mitglieder des 1. Senats im Verfahren 1 EO 348/22 aufgefasst und als solche unter dem 18. Januar 2023 (Az. 3132 E - 1/23) beschieden.

    Durch die vorliegende Befassung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde hat das Mitglied Dr. Hinkel nicht in einem früheren Rechtszug an der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2023, Az. 1 EO 348/22 , mitgewirkt.

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

  • VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17

    Abstrakte Normenkontrolle - hier Befangenheitsantrag

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
    Rn. 21 Der Ausschlussgrund der Tätigkeit in derselben Sache erfasst drei Fallgruppen: die Tätigkeit als Beteiligtenvertreter in sämtlichen Stadien des Verfahrens, die Tätigkeit als - entscheidender - Richter in früheren Rechtszügen, nicht dagegen auch im anhängigen Rechtszug und die Tätigkeit in der Behörde im strafrechtlichen Ermittlungs- oder in dem dem gerichtlichen Verfahren vorausgegangenen Verwaltungsverfahren (zum wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1988 - 2 BvR 602/83 -, BVerfGE 78, 331 [337] = juris Rn. 15).

    Nach dem Gehalt der Ausschlussregelungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichte, an die § 13 Abs. 1 Nr. 2 ThürVerfGHG anschließt, führt die richterliche Vorbefassung mit einer Sache keineswegs grundsätzlich, sondern nur dann zum Ausschluss, wenn sie in einem früheren Rechtszug erfolgt ist und eine Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hat (vgl. BVerfGE 78, 331 [337] = juris Rn. 16).

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den "bösen Schein" einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 108, 122 [129] = juris Rn. 25).
  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22

    Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Mitglieds des Revisionsgerichts im …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
    Solche Umstände können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits, aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu Prozessbeteiligten oder aus nahen persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 5).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
    Dafür kommt es auch nicht auf die Richtigkeit der zugrundeliegenden Rechtsansicht an (BVerwG…, Beschluss vom 9. November 2001 - 6 B 59/01 -, juris Rn. 9 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 09.11.2001 - 6 B 59.01

    Wahrung des Verbots einer Erschwerung des Rechtsweges durch Auslegung von …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
    Dafür kommt es auch nicht auf die Richtigkeit der zugrundeliegenden Rechtsansicht an (BVerwG, Beschluss vom 9. November 2001 - 6 B 59/01 -, juris Rn. 9 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2013 - 17 W 16/13

    Richterablehnung: Hinweis des originären Einzelrichters auf die einheitliche …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
    Eine vorläufig geäußerte Rechtsauffassung, mit der sich das Gericht noch nicht abschließend festgelegt hat, stellt daher keinen Ablehnungsgrund dar (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 16. Mai 1980 - BReg 2 Z 7/80 -, DRiZ 1980, 432; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. September 2013 - 17 W 16/13 -, MDR 2014, 109 [110] = juris Rn. 18).
  • VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 23/18

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl …

  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

  • VerfGH Berlin, 10.02.2016 - VerfGH 21/15

    Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren: keine Verletzung der Rechte des …

  • VerfGH Thüringen, 29.11.2024 - VerfGH 39/24

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch der AfD-Fraktion im Verfahren der einstweiligen …

    Die Besorgnis der Befangenheit setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen (ThürVerfGH…, Beschluss vom 28. Februar 2024 - VerfGH 4/22 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 6. September 2023 - VerfGH 12/23 -, juris Rn. 24).

    Weil durch den Verweis auf § 13 Abs. 2 und 3 ThürVerfGHG klargestellt wird, dass ein bloßes sonstiges Interesse in politischer, wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht unerheblich bleiben muss, bedarf es zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen können (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. September 2023 - VerfGH 12/23 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25;… Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23, 14/23   

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https://dejure.org/2023,26845
VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23, 14/23 (https://dejure.org/2023,26845)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 30.08.2023 - VerfGH 12/23, 14/23 (https://dejure.org/2023,26845)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 30. August 2023 - VerfGH 12/23, 14/23 (https://dejure.org/2023,26845)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 26 Abs 1 DRiG
    Besorgnis der Befangenheit - keine Ablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs wegen Mitwirkung der Ehefrau des abgelehnten Richters im fachgerichtlichen Verfahren

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22

    Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Mitglieds des Revisionsgerichts im …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
    Solche Umstände können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits, aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu Prozessbeteiligten oder aus nahen persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 5).

    Dasselbe gilt, wenn sie als Mitglied eines Kollegialgerichts an einer Entscheidung mitgewirkt hat, die nach der gesetzlichen Regelung nur einstimmig gefasst werden kann, und sie somit in nach außen erkennbarer Weise die Verantwortung für die angefochtene Entscheidung mit übernommen hat (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. April 2023 - VerfGH 6/22 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks; so auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 9 m. w. N.).

    Der Schein der Befangenheit ist nicht in gleichem Maße zu erwarten, wenn der Ehegatte des abgelehnten Richters lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 9 m. w. N.; a. A. BSG, Beschluss vom 18. März 2013 - B 14 AS 70/12 R -, BeckRS 2013, 68558) und keine weiteren besonderen Umstände hinzutreten, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen könnten.

  • OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
    Rn. 1 1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2023, Az.: 1 EO 348/22 , den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 24. Mai 2022, Az.: 5 E 394/22 Me, und gegen den Bescheid des Landkreises Sonneberg vom 7. April 2022, Az.: 2.63 I 0030/22.

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Beschluss vom 11. Januar 2023 (Az.: 1 EO 348/22 ) zurück.

    Die Ehefrau des stellvertretenden Mitglieds Peters habe an der angegriffenen Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2023 (Az: 1 EO 348/22 ) mitgewirkt.

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

  • VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17

    Abstrakte Normenkontrolle - hier Befangenheitsantrag

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den "bösen Schein" einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 108, 122 [129] = juris Rn. 25).
  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
    Dieser Umstand alleine begründet aus Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei nicht die Besorgnis der möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit des stellvertretenden Mitglieds Peters (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02 -, NJW 2004, 163 Rn. 7 f.).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 10.02.2016 - VerfGH 21/15

    Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren: keine Verletzung der Rechte des …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
    Dasselbe gilt, wenn sie als Mitglied eines Kollegialgerichts an einer Entscheidung mitgewirkt hat, die nach der gesetzlichen Regelung nur einstimmig gefasst werden kann, und sie somit in nach außen erkennbarer Weise die Verantwortung für die angefochtene Entscheidung mit übernommen hat (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. April 2023 - VerfGH 6/22 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks; so auch BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 9 m. w. N.).
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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 12/23.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 12/23.VB-1 (https://dejure.org/2023,8414)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2023 - VerfGH 12/23.VB-1 (https://dejure.org/2023,8414)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - VerfGH 12/23.VB-1 (https://dejure.org/2023,8414)
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