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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12544
VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03 (https://dejure.org/2003,12544)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 09.10.2003 - VerfGH 15/03 (https://dejure.org/2003,12544)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - VerfGH 15/03 (https://dejure.org/2003,12544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unschuldsvermutung; Bewährungswiderruf; Subsidiarität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Erfordernis der Erschöpfung des Rechtsweges; Umfang der Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei vorwerfbarer Mitverursachung der Versäumnis der Beschwerdefrist durch den Betroffenen; ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Thüringen, 12.11.2002 - VerfGH 12/02

    Anforderungen an eine im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vorgebrachte Rüge in …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
    12. November 2002, VerfGH 12/02; BVerfGE 96, 345, [363]).

    Zu diesen inhaltsgleichen Gewährleistungen gehört auch das vom Beschwerdeführer als verletzt gerügte, im Rechtsstaatsprinzip des Art. 44 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf verankerte und in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 3 Abs. 2 ThürVerf gewährleistete Recht auf ein faires Verfahren (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 12. November 2002, VerfGH 12/02).

    Der im Zulässigkeitserfordernis der vorherigen Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsweges zum Ausdruck kommende weitergehende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, daß der Beschwerdeführer bereits im Verfahren vor den Fachgerichten die Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzung mit allen dort statthaften Rechtsbehelfen unter Einhaltung der dafür bestehenden Frist- und Formerfordernisse verfolgt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98; Beschluß vom 12. November 2002, VerfGH 12/02).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
    Dabei genügt es, daß die Wahrscheinlichkeit der glaubhaft zu machenden Tatsache in ausreichendem Maße dargetan wird (vgl. BVerfGE 26, 315, [319/320]; 37, 93, [98]); insoweit gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" allerdings nicht entsprechend (…vgl. Maul, a. a. O., § 45 Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
    Dabei genügt es, daß die Wahrscheinlichkeit der glaubhaft zu machenden Tatsache in ausreichendem Maße dargetan wird (vgl. BVerfGE 26, 315, [319/320]; 37, 93, [98]); insoweit gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" allerdings nicht entsprechend (…vgl. Maul, a. a. O., § 45 Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
    12. November 2002, VerfGH 12/02; BVerfGE 96, 345, [363]).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
    Mit dieser Begründung könnte die Strafvollstreckungskammer zwar die in Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) niedergelegte rechtsstaatliche Unschuldsvermutung mißachtet und damit dem Gebot des Art. 6 Abs. 1 MRK zuwider gehandelt haben, ein faires Verfahren zu gewährleisten (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Oktober 2002, StV 2003, 82).
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
    Dabei kann im Einzelfall auch zu berücksichtigen sein, daß die ebenfalls im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Pflicht zu fairer Verfahrensführung dem Gericht verbietet, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für den Betroffenen abzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1991, 3140).
  • BVerfG, 04.12.1986 - 2 BvR 796/86

    Verfassungsmäßigkeit des Bewährungswiderrufs bei neuer Straftat

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
    mehreren Entscheidungen als mit der Unschuldsvermutung vereinbar und für verfassungskonform erachtet, daß bei der Entscheidung über die Strafaussetzung weitere, noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten berücksichtigt werden; es genüge, so das Bundesverfassungsgericht, die tatsachenfundierte Überzeugung davon, daß der Betroffene sich so verhalten habe, daß die der Strafaussetzung zugrunde gelegte Erwartung nicht erfüllt worden ist (BVerfG NJW 1986, 1715; BVerfG NStZ 1987, 118; BVerfG, Beschluß vom 14. April 1999, 2 BvR 534/99).
  • VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98

    Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung Art. 91 Abs. 1 ThürVerf …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
    Der im Zulässigkeitserfordernis der vorherigen Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsweges zum Ausdruck kommende weitergehende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, daß der Beschwerdeführer bereits im Verfahren vor den Fachgerichten die Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzung mit allen dort statthaften Rechtsbehelfen unter Einhaltung der dafür bestehenden Frist- und Formerfordernisse verfolgt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98; Beschluß vom 12. November 2002, VerfGH 12/02).
  • BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93

    Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
    Deshalb dürfen gesetzliche, die Wiedereinsetzung regelnde Vorschriften sowie ihre Anwendung und Auslegung die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannen (vgl. BVerfG, NJW 1995, 711).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
    13, [14]; 16, 124, [127]); dies gilt jedenfalls, wenn die Zurückweisung in der Sache zu Recht erfolgt ist.
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 41/51

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

  • VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99

    Individualverfassungsbeschwerde; Gerichtsentscheidung; Prüfungskompetenz; …

  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …

  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
  • OLG Jena, 17.06.2003 - 1 Ws 206/03

    Wirksamkeit eines unter Androhung eines Sicherungshaftbefehls zustande gekommenen …

  • BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 534/99

    Straferlaß - Strafaussetzung - Widerruf - Bewährungsstrafe - Abweichende …

  • VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie den Umfang der …

    Danach ist die Verfassungsbeschwerde auch dann unzulässig, wenn ein vom Beschwerdeführer erhobenes statthaftes Rechtsmittel aus formellen Gründen, etwa wegen zur Unzulässigkeit führender Begründungsmängel oder wegen Fristversäumung zurückgewiesen worden ist (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2009 - VerfGH 6/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VerfGH 15/03 - vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 41/51 - BVerfGE 1, 12 [13]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 201/51 - BVerfGE 1, 13, [14]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 1963 - 2 BvR 106/63 - BVerfGE 16, 124, [127]).
  • VerfGH Thüringen, 10.05.2006 - VerfGH 10/06

    Verfassungsbeschwerde, Fortdauer der Untersuchungshaft

    Das gilt unabhängig davon, ob die EMRK Prüfungsmaßstab im Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof sein kann (vgl. insoweit ThürVerfGH, Beschlüsse vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 - und vom 9. Oktober 2003 - VerfGH 15/03 - vgl. auch BVerfGE 74, 358).
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