Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12138
VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11 (https://dejure.org/2012,12138)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29.05.2012 - VerfGH 175/11 (https://dejure.org/2012,12138)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 (https://dejure.org/2012,12138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 150 AO, § 168 AO
    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes - Subsidiarität gegenüber finanzgerichtlichem Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Vergnügungssteuer unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Glücksspielautomaten - Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Vergnügungsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erhöhung der Vergnügungssteuer in Berlin

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Beschwerde gegen Vernügungssteuer bei Spielautomaten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11
    Rn. 12 a) Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern; das gilt auch für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze (vgl. Urteile vom 4. März 2009 - VerfGH 199/06 -, Rn. 44, und 1. November 2004 - VerfGH 120/03 - LVerfGE 15, 34 ; st. Rspr.).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt danach insbesondere Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt (Urteil vom 4. März 2009, a. a. O.).

    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn besondere Gründe im Sinne des entsprechend anwendbaren § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG vorliegen (Urteile vom 4. März 2009, a. a. O., Rn. 78, …und vom 1. November 2004, a. a. O., Rn. 64).

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11
    Rn. 12 a) Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern; das gilt auch für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze (vgl. Urteile vom 4. März 2009 - VerfGH 199/06 -, Rn. 44, und 1. November 2004 - VerfGH 120/03 - LVerfGE 15, 34 ; st. Rspr.).

    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn besondere Gründe im Sinne des entsprechend anwendbaren § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG vorliegen (…Urteile vom 4. März 2009, a. a. O., Rn. 78, und vom 1. November 2004, a. a. O., Rn. 64).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Spielgerätesteuer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Stückzahlmaßstab für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten nach dem Hamburgischen Spielgerätesteuergesetz vom 29. Juni 1988 für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfGE 123, 1), erließ das Land Berlin ein neues Vergnügungsteuergesetz vom 20. Oktober 2009 - VgStG - (GVBl. S. 479) und änderte zum 1. Januar 2010 die Bemessungsgrundlage zur Besteuerung der Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten auf 11 Prozent des Einspielergebnisses eines Gerätes, unabhängig vom Aufstellungsort.
  • BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08

    (Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11
    § 5 Abs. 1 Satz 1 VgStG n. F. betrifft sie auch unmittelbar, weil die Bestimmung selbst ihre Rechtsstellung verändert und ihr kraft Gesetzes eine zeitlich und inhaltlich genau bestimmte Verpflichtung auferlegt, die spürbare Rechtsfolgen mit sich bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 122, 63 ; BVerfGE 110, 370 ), denn auch die Steuerpflicht als solche, ihr Zeitraum sowie die Berechnungs- und Zahlungsmodalitäten folgen unmittelbar aus dem Gesetz ( §§ 3, 7 VgStG ).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Klärschlamm

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11
    § 5 Abs. 1 Satz 1 VgStG n. F. betrifft sie auch unmittelbar, weil die Bestimmung selbst ihre Rechtsstellung verändert und ihr kraft Gesetzes eine zeitlich und inhaltlich genau bestimmte Verpflichtung auferlegt, die spürbare Rechtsfolgen mit sich bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 122, 63 ; BVerfGE 110, 370 ), denn auch die Steuerpflicht als solche, ihr Zeitraum sowie die Berechnungs- und Zahlungsmodalitäten folgen unmittelbar aus dem Gesetz ( §§ 3, 7 VgStG ).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11
    Damit handele es sich um "eine in das Gewand eines Steuergesetzes gekleidete wirtschaftliche Lenkungsmaßnahme" (vgl. BVerfGE 16, 147 ) bzw. um eine "Sondersteuer für einen bestimmten Beruf".
  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03

    Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11
    Rn. 12 a) Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern; das gilt auch für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze (vgl. Urteile vom 4. März 2009 - VerfGH 199/06 -, Rn. 44, und 1. November 2004 - VerfGH 120/03 - LVerfGE 15, 34 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Neuregelungen zur …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11
    Rn. 10 1. Die Beschwerdeführerin ist zwar durch die angegriffene Neuregelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 186/07 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes veröffentlicht unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-branden-burg.de, Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 19/07
    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11
    Bei der Rechtsanwendung durch die fachlich zuständigen und insoweit sachnäheren Gerichte können - aufgrund deren besseren Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zutage gefördert werden, die dem Verfassungsgerichtshof bei unmittelbarer Anrufung verschlossen blieben (vgl. Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 50/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Eindämmungsmaßnahmenverordnung …

    Rn. 7 a. Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 - Rn. 12; s. a. BVerfG…, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 12).

    Bei Rechtssatzverfassungsbeschwerden ist zur Wahrung des Vorrangs der sachnäheren Fachgerichtsbarkeit der Subsidiaritätsgrundsatz in besonderer Weise zu beachten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 1360/15 -, Rn. 10; s. a. Beschluss vom 29. Mai 2012, a. a. O.).

    Satz 2 VerfGHG vorlägen (Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 - Rn. 12).

    Nach dieser Vorschrift kann der Verfassungsgerichtshof über eine Verfassungsbeschwerde vor Erschöpfung des Rechtswegs entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 - Rn. 12 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 5/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen der Aufnahmen in die …

    Rn. 12 Soweit die Beschwerdeführer eine Verfassungswidrigkeit der Regelung in § 5a Abs. 8 Satz 2 Aufnahme VO-SbP geltend machen, kann offen bleiben, ob der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Zulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde entgegensteht (vgl. Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 - Rn. 12), weil das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • VerfGH Berlin, 25.09.2019 - VerfGH 182/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 23 KitaFöG

    Die Verfassungsbeschwerde hat weder allgemeine Bedeutung noch entsteht der Beschwerdeführerin durch die Verweisung auf den Rechtsweg ein schwerer und unabwendbarer Nachteil, § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 -, juris Rn. 11 ff.).

    Es ist weder ersichtlich, dass die Verfassungsbeschwerde von allgemeiner Bedeutung ist noch, dass der Beschwerdeführerin durch die Verweisung auf den Rechtsweg ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entsteht (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 -, juris Rn. 11 ff.).

  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 121/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betr Aufnahme der Beschwerdeführerin in den …

    Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 - Rn. 12; s. a. BVerfG…, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, jurisRn. 12).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen …

    Dieser in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (…vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13, vom 26. Mai 2009 - VerfGH 43/09, 43 A/09 - Rn. 9, und 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 - Rn. 12; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 6/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die abgelehnte Aufnahme in die …

    Rn. 12 Soweit die Beschwerdeführer eine Verfassungswidrigkeit der Regelung in § 5a Abs. 8 Satz 2 Aufnahme VO-SbP geltend machen, kann offen bleiben, ob der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Zulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde entgegensteht (vgl. Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 - Rn. 12), weil das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die abgelehnte Aufnahme in die …

    Rn. 12 Soweit die Beschwerdeführer eine Verfassungswidrigkeit der Regelung in § 5a Abs. 8 Satz 2 Aufnahme VO-SbP geltend machen, kann offen bleiben, ob der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Zulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde entgegensteht (vgl. Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 - Rn. 12), weil das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht