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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,36257
VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03 (https://dejure.org/2005,36257)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.12.2005 - VerfGH 199/03 (https://dejure.org/2005,36257)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - VerfGH 199/03 (https://dejure.org/2005,36257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht ist erreicht, wenn die Entscheidungen der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 68, 361 ).

    Eine Nachprüfung des Entschlusses des Vermieters, seine Wohnung selbst zu nutzen, ist nicht unbeschränkt zulässig (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ).

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89

    Ferienwohnungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
    Dazu gehört z. B. auch der Entschluss, weitere Immobilien gewerblich und als finanzielle Grundlage für die eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu nutzen (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 81, 29 ).

    Rechtsmissbräuchlich verhält sich der Vermieter nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls dann nicht, wenn er eine freie Wohnung im selben Haus nicht anbietet, die nicht weiterhin vermietet werden soll (vgl. BGH, NJW 2003, 2604; OLG Karlsruhe, WuM 1993, 105 f.; BVerfG, NJW 1990, 309 und NJW 1994, 435 f.; vgl. darüber hinaus zum Zeitpunkt einer gegebenenfalls bestehenden Anbietpflicht BGH, NJW 2003, 2604 ).

  • BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93

    Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß - …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
    Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass das Landgericht das Vorbringen der Vermieterin nicht als von vornherein nicht nachvollziehbar angesehen hat, da - auch nach der von den Beschwerdeführern in der Verfassungsbeschwerde zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1993 (WuM 1993, 380 ) - hierin durchaus Umstände zu sehen sind, die nach der Lebenserfahrung existieren.
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 186/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
    Das Landgericht hat auch keinen ausreichend substantiierten, entscheidungserheblichen Vortrag der Beschwerdeführer begründungslos übergangen (vgl. zu den Voraussetzungen: Beschluss vom 14. Februar 2005 - VerfGH 186/04 - GE 2005, 520 ff.).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
    Eine Nachprüfung des Entschlusses des Vermieters, seine Wohnung selbst zu nutzen, ist nicht unbeschränkt zulässig (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ).
  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 276/02

    Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
    Rechtsmissbräuchlich verhält sich der Vermieter nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls dann nicht, wenn er eine freie Wohnung im selben Haus nicht anbietet, die nicht weiterhin vermietet werden soll (vgl. BGH, NJW 2003, 2604; OLG Karlsruhe, WuM 1993, 105 f.; BVerfG, NJW 1990, 309 und NJW 1994, 435 f.; vgl. darüber hinaus zum Zeitpunkt einer gegebenenfalls bestehenden Anbietpflicht BGH, NJW 2003, 2604 ).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93

    Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
    Rechtsmissbräuchlich verhält sich der Vermieter nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls dann nicht, wenn er eine freie Wohnung im selben Haus nicht anbietet, die nicht weiterhin vermietet werden soll (vgl. BGH, NJW 2003, 2604; OLG Karlsruhe, WuM 1993, 105 f.; BVerfG, NJW 1990, 309 und NJW 1994, 435 f.; vgl. darüber hinaus zum Zeitpunkt einer gegebenenfalls bestehenden Anbietpflicht BGH, NJW 2003, 2604 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
    Diesem Äußerungsrecht der Beteiligten entspricht die Pflicht des Gerichts, deren Vorbringen einschließlich erheblicher Beweisanträge zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.1993 - 3 REMiet 2/92

    Mietrecht; Eigenbedarf; Alternativwohnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
    Rechtsmissbräuchlich verhält sich der Vermieter nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls dann nicht, wenn er eine freie Wohnung im selben Haus nicht anbietet, die nicht weiterhin vermietet werden soll (vgl. BGH, NJW 2003, 2604; OLG Karlsruhe, WuM 1993, 105 f.; BVerfG, NJW 1990, 309 und NJW 1994, 435 f.; vgl. darüber hinaus zum Zeitpunkt einer gegebenenfalls bestehenden Anbietpflicht BGH, NJW 2003, 2604 ).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
    Rn. 15 Art. 10 Abs. 1 VvB gewährleistet, wie der gleichlautende Art. 3 Abs. 1 GG, eine umfassende Gleichheitsgarantie für alle Menschen mit demselben Umfang wie die Verbürgung in Art. 3 Abs. 1 GG und damit auch in der materiellen Ausprägung als Willkürverbot (vgl. Beschluss vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 127/00
  • VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 117/98
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