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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29872
VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01 (https://dejure.org/2002,29872)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.06.2002 - VerfGH 21/01 (https://dejure.org/2002,29872)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - VerfGH 21/01 (https://dejure.org/2002,29872)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Rn. 15 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, das Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (st. Rspr. vgl. u.a. Beschluß vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 -).

    Aus Art. 15 Abs. 1 VvB ergibt sich allerdings weder eine Verpflichtung der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen, noch ein Schutz dagegen, daß die Gerichte bei der ihnen obliegenden Würdigung und Feststellung des Sachverhaltes zu einem anderen Ergebnis und zu einer anderen Bewertung kommen als ein Prozeßbeteiligter (vgl. Beschluß vom 22. März 2001, a.a.O.; vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 64, 1 ; 80, 269 ; 87, 1 ).

    Selbst wenn sich insoweit Bedenken ergäben, würde dies nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl. Beschluß vom 22. März 2001, a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Unter diesen Umständen ist die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Voraussetzung für die Rechtswegerschöpfung unzumutbar (vgl. LVerfGE 7, 19 ). .

    Angesichts dessen stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige Überraschung und damit als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchten (Beschluß vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 ).

    Das ist aber erst dann der Fall, wenn das einfache Recht in krasser Weise verkannt wird, d.h. die Entscheidung unter keinem rechtlichen Aspekt als rechtlich vertretbar erscheint bzw. im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist (siehe Beschluß vom 24. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; Beschluß vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Ein Verstoß gegen die Berücksichtigungspflicht ist demnach nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (Beschlüsse vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und vom  18. Juni 1998 - VerfGH 97/97 - JR 1999, 234 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 133  ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Aus Art. 15 Abs. 1 VvB ergibt sich allerdings weder eine Verpflichtung der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen, noch ein Schutz dagegen, daß die Gerichte bei der ihnen obliegenden Würdigung und Feststellung des Sachverhaltes zu einem anderen Ergebnis und zu einer anderen Bewertung kommen als ein Prozeßbeteiligter (…vgl. Beschluß vom 22. März 2001, a.a.O.; vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 64, 1 ; 80, 269 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Aus Art. 15 Abs. 1 VvB ergibt sich allerdings weder eine Verpflichtung der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen, noch ein Schutz dagegen, daß die Gerichte bei der ihnen obliegenden Würdigung und Feststellung des Sachverhaltes zu einem anderen Ergebnis und zu einer anderen Bewertung kommen als ein Prozeßbeteiligter (…vgl. Beschluß vom 22. März 2001, a.a.O.; vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 64, 1 ; 80, 269 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Aus Art. 15 Abs. 1 VvB ergibt sich allerdings weder eine Verpflichtung der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen, noch ein Schutz dagegen, daß die Gerichte bei der ihnen obliegenden Würdigung und Feststellung des Sachverhaltes zu einem anderen Ergebnis und zu einer anderen Bewertung kommen als ein Prozeßbeteiligter (…vgl. Beschluß vom 22. März 2001, a.a.O.; vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 64, 1 ; 80, 269 ; 87, 1 ).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Ob das einfache Recht in jeder Hinsicht richtig angewandt worden ist, hat der Verfassungsgerichtshof nicht nachzuprüfen, da er kein Instanzgericht ist (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Das ist aber erst dann der Fall, wenn das einfache Recht in krasser Weise verkannt wird, d.h. die Entscheidung unter keinem rechtlichen Aspekt als rechtlich vertretbar erscheint bzw. im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist (siehe Beschluß vom 24. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; Beschluß vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 ).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Ein Verstoß gegen die Berücksichtigungspflicht ist demnach nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (Beschlüsse vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und vom  18. Juni 1998 - VerfGH 97/97 - JR 1999, 234 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 133  ).
  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Da Art. 15 Abs. 1 VvB keinen Anspruch darauf begründet, daß sich das Gericht in den schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzt (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ), kann vor diesem Hintergrund allein aus dem Fehlen einer ausdrücklichen Auseinandersetzung mit dem Hilfsvorbringen in den Entscheidungsgründen nicht geschlossen werden, daß die Ausführungen des Beschwerdeführers weder zur Kenntnis genommen noch in Erwägung gezogen worden sind.
  • VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 97/97

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche …

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