Rechtsprechung
| VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz teilweise erfolgreich
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Art. 78 Abs. 3 LV NW bei einer Aufgabenübertragung auf Gemeinden durch Bundesgesetz; Umfang der Berücksichtigung des Art. 78 Abs. 3 LV NW bei einer Kostenerstattungspauschale; Berücksichtigung der Aufspaltbarkeit einer Kostenerstattungspauschale im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des Art. 78 Abs. 3 LV NW bei einer Aufgabenübertragung auf Gemeinden durch Bundesgesetz; Umfang der Berücksichtigung des Art. 78 Abs. 3 LV NW bei einer Kostenerstattungspauschale; Berücksichtigung der Aufspaltbarkeit einer Kostenerstattungspauschale im ...
Sonstiges (2)
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 797
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- StGH Niedersachsen, 15.08.1995 - StGH 2/93
Kommunaler Finanzausgleich; Statthaftigkeit von Kommunalverfassungsbeschwerden; …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95
Dieser umfassende, nicht auf eine Aufgabenart beschränkte Wortlaut unterscheidet sich von der niedersächsischen Regelung des Art. 57 NV ("staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung"), die nach Auffassung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs einen Aufgabendualismus zum Ausdruck bringt (NdsStGH, DVBl. 1995, 1175 ff).Es bedarf daher auch keiner Erörterung, ob einer dualen Finanzgarantie, wie sie von der Beschwerdeführerin vertreten wird, nicht bereits dann genügt wäre, wenn im allgemeinen Finanzausgleich ein einheitlicher Ansatz für unterschiedliche Pflichtaufgaben in der Form einer pauschalierenden Zusammenfassung vorgesehen wäre (so NdsStGH, DVBl. 1995, 1175, 1176).
Andererseits haben die besonders finanzstarken Gemeinden ein berechtigtes Interesse, gesondert ausgewiesene Zuweisungen zu den Kosten der Pflichtaufgaben zu erhalten (vgl. VerfGH NW, OVGE 38, 301, 309, m. w. N.; NdsStGH, DVBl. 1995, 1175, 1176 f.).
- StGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - GR 3/93
Keine Deckungspflicht des Landes nach Verf BW Art 71 Abs 3 für Sozialhilfekosten …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95
Eine Inpflichtnahme durch den Bund wird jedoch von dem eindeutigen Wortlaut des Art. 78 Abs. 3 LV nicht erfaßt (für die insoweit vergleichbare Bestimmung des Art. 78 Abs. 3 LV BW, ebenso StGH BW, DVBl. 1994, 206).Insoweit erfolgt eine konstitutive Übertragung der Sozialhilfeaufgaben an die Kreise und kreisfreien Städte durch Bundesgesetz (ebenso StGH BW, DVBl. 1994, 206 f.).
- BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83
Finanzausgleich I
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95
Ob und inwieweit eine Rückabwicklung bereits abgeschlossener Haushaltsperioden im Hinblick auf eine verläßliche und kalkulierbare Haushalts- und Finanzwirtschaft ausscheidet (vgl. BVerfGE 72, 330, 422 f.; BVerfGE 86, 148, 279), wird der Gesetzgeber unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden haben.
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95
Ob und inwieweit eine Rückabwicklung bereits abgeschlossener Haushaltsperioden im Hinblick auf eine verläßliche und kalkulierbare Haushalts- und Finanzwirtschaft ausscheidet (vgl. BVerfGE 72, 330, 422 f.; BVerfGE 86, 148, 279), wird der Gesetzgeber unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden haben. - BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61
Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95
Die Sorge für die Gemeindefinanzen fällt grundsätzlich in die ausschließliche Kompetenz der Länder (BVerfGE 26, 172, 181 m. w. N.). - BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74
Strukturförderung
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95
Dementsprechend sind im Bundesstaat nicht Bund und Gemeinden Partner bei Finanzhilfen des Bundes zugunsten von Gemeinden, sondern stets Bund und Länder (BVerfGE 41, 291, 313). - VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 1 S 2857/86
Rechtmäßigkeit der polizeilichen Umsetzungsverfügung betreffend einen Obdachlosen
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95
Zwar wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die Gewährung und Sicherung einer Unterkunft auf Dauer, soweit ein Hilfebedürftiger sich ausnahmsweise nicht selbst helfen kann und die Hilfe auch nicht von anderen erhält, grundsätzlich als Aufgabe des zuständigen Trägers der Sozialhilfe angesehen (vgl. VGH BW, Beschluß vom 30. Oktober 1986, DÖV 1987, 256; VGH BW, Urteil vom 15. April 1992, FEVS 43, 470, 471).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 11/95
Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz teilweise erfolgreich
Dieselben Gründe, die zur Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 1 FlüAG n. F. in bezug auf die Flüchtlingsgruppe des § 2 Nr. 6 FlüAG n. F. führen, gelten auch für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Vorschrift, soweit sie sich auf die Flüchtlingsgruppen des § 2 Nrn. 4 und 5 FlüAG n. F. bezieht (vgl. dazu auch die Parallelentscheidung - VerfGH 38/95 -). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
Verfassungsbeschwerden gegen Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erfolglos
Rn. 4 Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist veranlasst worden durch die Urteile des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Dezember 1996 - VerfGH 11/95 u.a. - (NWVBl. 1997, 129) und - VerfGH 38/95 - (NWVBl. 1997, 135), in denen der Verfassungsgerichtshof die Erstattungsregelung des § 6 Abs. 1 FlüAG in der Fassung des Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG), des Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes vom 29. November 1994 (GV NRW S. 1087) - Artikelgesetz - (FlüAG a.F.) für unvereinbar mit Art. 78 Abs. 3 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (LV) erklärt hat. - VGH Hessen, 18.02.1997 - 10 UE 459/96
Erfolglose Klage einer kommunalen Gebietskörperschaft gegen das Land auf …
Die Übertragung dieser Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet das Land aber nicht zu einer "gesonderten" Kostenregelung (vgl. insofern auch: VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Dezember 1996 - VerfGH 38/95 -).
- VG Gelsenkirchen, 26.08.2005 - 15 K 4999/03
Kontingentflüchtlinge, jüdische Immigranten, ehemalige Sowjetunion, …
Rn. 31 vgl. NWVerfGH, Urteil vom 9. Dezember 1996 - VerfGH 38/95 -, NVwZ 1997, 797,. - VG Münster, 17.11.2006 - 1 K 1988/05
Flüchtlingsaufnahmegesetz, Kostenpauschale, Abschiebungsstopp, Serbien, Kosovo, …
Rn. 21 Vgl. Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein- Westfalen (im Folgenden: VerfGH NRW), Urteil vom 9. Dezember 1996 - 38/95 -, NWVBl. 1997, 135 = NVwZ 1997, 797. - VG Hannover, 09.06.2005 - 6 A 2087/04
Aufnahme; Aufwendungen; auswärtiger Schüler; Gastschulbeitrag; Gastschüler; …
Auch führt die Garantie einer ausreichenden Finanzausstattung der Gemeinden für ihre Pflichtaufgaben, wie sie auch in Art. 57 Abs. 4 NV vorgesehen ist, nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteile vom 22.9.1992, OVGE 43, 216 ff. = NVwZ-RR 1993 S. 486 ff., und vom 9.12.1996, OVGE 46, 278 ff. = NVwZ 1997 S. 797 f.) nicht notwendigerweise zu einer bestimmten Höhe vorgesehener Kostenerstattungen. - VG Gelsenkirchen, 30.04.2005 - 15 K 1594/01
Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für ehemalige Asylbewerber nach …
Rn. 42 Vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 9. Dezember 1996 - VerfGH 11/95 u.a. -, DVBl 1997, 483 ff, und - VerfGH 38/95 -.
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