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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 24.10.1989 - 6-VII-88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5491
VerfGH Bayern, 24.10.1989 - 6-VII-88 (https://dejure.org/1989,5491)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.1989 - 6-VII-88 (https://dejure.org/1989,5491)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 6-VII-88 (https://dejure.org/1989,5491)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 362
  • VerfGH 42, 135
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04

    Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung

    Es schützt so vor unbegrenzter Erhebung, Spei­cherung, Ver­wendung und Weitergabe persönlicher Daten (vgl. VerfGH vom 24.10.1989 = VerfGH 42, 135/141; VerfGH 56, 28/43; BVerfGE 65, 1/43).

    Bei der Datenerhe­bung und -verwendung ist ferner der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu be­achten (vgl. VerfGH 42, 135/141; VerfGH 50, 156/178; BVerfGE 65, 1/44).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt aber, dass eine Grundrechtsbeschränkung von hinreichen­den Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Errei­chung des Zwecks ge­eignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zu­mutbaren noch gewahrt ist (vgl. VerfGH 42, 135/141; BVerfGE 65, 1/44 f.; 78, 77/85).

  • VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96

    Kreuze in Klassenräumen

    Zur Auslegung dieses Rechts lassen sich die einschlägigen Grundaussagen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1/41 ff.) heranziehen (vgl. VerfGH 42, 135/141; 47, 241/254).

    Darüber hinaus muß bei Datenerhebungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (VerfGH 42, 135/141).

  • VG Augsburg, 19.04.2007 - Au 5 K 06.227

    Verfassungsmäßigkeit der Befugnisnormen zur präventivpolizeilichen Durchsuchung; …

    Es schützt vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten (vgl. VerfGH vom 24.10.1989 VerfGH 42, 135/141;… VerfGH vom 7.2.2006, a.a.O., S. 10).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt aber, dass eine Grundrechtsbeschränkung von hinreichenden Gründen des Gemeinwohl gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. VerfGH vom 24.10.1989, VerfGH 42, 135/141;… VerfGH vom 7.2.2006, a.a.O., S. 11).

  • VerfGH Bayern, 21.04.1993 - 2-VII-91

    Verbot des Ausbringens von A13-Stellen in kleinen Gemeinden

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  • VG Bayreuth, 14.05.2024 - B 5 K 23.73

    Ausbildungskostenerstattung bei Dienstherrnwechsel, Anwendbarkeit bei mehrfachem …

    Rn. 14 a. Der Erstattungsanspruch findet in Art. 139 BayBG eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage (vgl. BayVerfGH, U.v. 24.10.1989 - Vf. 6-VII-88 - NVwZ-RR 1990, 362).

    Zwar gilt Art. 139 BayBG nur für das Innenverhältnis zwischen den beteiligten Dienstherren, weshalb ein Dienstherr sich im Außenverhältnis gegenüber dem Beamten nicht auf die Kostenerstattung berufen und aus diesem Grund eine Bewerbung, die sich am Leistungsgrundsatz gem. Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) zu orientieren hat, nicht ablehnen kann (vgl. BayVerfGH, U.v. 24.10.1989 - Vf. 6-VII-88 - NVwZ-RR 1990, 362;… Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, Stand: März 2024, Art. 139 BayBG Rn. 6).

  • VGH Bayern, 17.06.1997 - 3 B 95.1975

    Erstattung von Ausbildungskosten eines Beamten durch eine Sparkasse; …

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  • VGH Bayern, 30.03.2026 - 3 ZB 24.1477

    Dienstherrnwechsel, Kostenerstattungsanspruch, Wechsel der Fachlaufbahn

    Es erscheint möglich, dass er den Wechsel zwischen Fachlaufbahnen für zu selten und es nicht für angebracht hielt, mit dieser Kostenverteilungsregelung der Abwerbung von Beamten zulasten des Staatshaushalts entgegenzuwirken (vgl. dazu BayVerfGH, E.v. 24.10.1989 - Vf. 6-VII-88 - VerfGHE 42, 135/139;… BayVGH, B.v. 29.3.1999 - 3 ZB 99.342 - juris Rn. 4).
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