Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 24.10.1989 - 6-VII-88 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges
- nrw.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 06.10.1988 - 6-VII-88
- VerfGH Bayern, 24.10.1989 - 6-VII-88
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 362
- VerfGH 42, 135
Wird zitiert von ... (7)
- VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04
Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung
Es schützt so vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten (vgl. VerfGH vom 24.10.1989 = VerfGH 42, 135/141; VerfGH 56, 28/43; BVerfGE 65, 1/43).Bei der Datenerhebung und -verwendung ist ferner der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. VerfGH 42, 135/141; VerfGH 50, 156/178; BVerfGE 65, 1/44).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt aber, dass eine Grundrechtsbeschränkung von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. VerfGH 42, 135/141; BVerfGE 65, 1/44 f.; 78, 77/85).
- VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96
Kreuze in Klassenräumen
Zur Auslegung dieses Rechts lassen sich die einschlägigen Grundaussagen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1/41 ff.) heranziehen (vgl. VerfGH 42, 135/141; 47, 241/254).Darüber hinaus muß bei Datenerhebungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (VerfGH 42, 135/141).
- VG Augsburg, 19.04.2007 - Au 5 K 06.227
Verfassungsmäßigkeit der Befugnisnormen zur präventivpolizeilichen Durchsuchung; …
Es schützt vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten (vgl. VerfGH vom 24.10.1989 VerfGH 42, 135/141;… VerfGH vom 7.2.2006, a.a.O., S. 10).Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt aber, dass eine Grundrechtsbeschränkung von hinreichenden Gründen des Gemeinwohl gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. VerfGH vom 24.10.1989, VerfGH 42, 135/141;… VerfGH vom 7.2.2006, a.a.O., S. 11).
- VerfGH Bayern, 21.04.1993 - 2-VII-91
Verbot des Ausbringens von A13-Stellen in kleinen Gemeinden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Bayreuth, 14.05.2024 - B 5 K 23.73
Ausbildungskostenerstattung bei Dienstherrnwechsel, Anwendbarkeit bei mehrfachem …
Rn. 14 a. Der Erstattungsanspruch findet in Art. 139 BayBG eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage (vgl. BayVerfGH, U.v. 24.10.1989 - Vf. 6-VII-88 - NVwZ-RR 1990, 362).Zwar gilt Art. 139 BayBG nur für das Innenverhältnis zwischen den beteiligten Dienstherren, weshalb ein Dienstherr sich im Außenverhältnis gegenüber dem Beamten nicht auf die Kostenerstattung berufen und aus diesem Grund eine Bewerbung, die sich am Leistungsgrundsatz gem. Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) zu orientieren hat, nicht ablehnen kann (vgl. BayVerfGH, U.v. 24.10.1989 - Vf. 6-VII-88 - NVwZ-RR 1990, 362;… Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, Stand: März 2024, Art. 139 BayBG Rn. 6).
- VGH Bayern, 17.06.1997 - 3 B 95.1975
Erstattung von Ausbildungskosten eines Beamten durch eine Sparkasse; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 30.03.2026 - 3 ZB 24.1477
Dienstherrnwechsel, Kostenerstattungsanspruch, Wechsel der Fachlaufbahn
Es erscheint möglich, dass er den Wechsel zwischen Fachlaufbahnen für zu selten und es nicht für angebracht hielt, mit dieser Kostenverteilungsregelung der Abwerbung von Beamten zulasten des Staatshaushalts entgegenzuwirken (vgl. dazu BayVerfGH, E.v. 24.10.1989 - Vf. 6-VII-88 - VerfGHE 42, 135/139;… BayVGH, B.v. 29.3.1999 - 3 ZB 99.342 - juris Rn. 4).
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