Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 30.04.1991 - 1-VII-90, 10-VII-90, 12-VII-90, Vf. 13-VII-90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 30.04.1991 - 1-VII-90, 10-VII-90, 12-VII-90, Vf. 13-VII-90
- BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 12
- VerfGH 44, 41
Wird zitiert von ... (14)
- VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19
Rechtsmißbrauch, verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Artenschutzrechtliche …
Derartige normative Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes konkretisieren im Allgemeinen die Sozialgebundenheit des Eigentums, die dem Grundstück aufgrund seiner Lage und seines Zustands bereits anhaftet und die es prägt (VerfGH vom 7.2.1986 VerfGHE 39, 1/8; vom 30.4.1991 VerfGHE 44, 41/51; vom 22.11.1996 VerfGHE 49, 160/168).Ein Grundstück kann aus der Sicht des Eigentumsgrundrechts sowohl situationsbelastet als auch situationsbegünstigt sein (vgl. VerfGHE 44, 41/51; 49, 160/168; VerfGH vom 23.1.2012 VerfGHE 65, 1/14; BVerfG vom 2.3.1999 BVerfGE 100, 226/242).
Die Grenzen einer zulässigen Inhaltsbestimmung des Eigentums werden durch eine naturschutzrechtliche Regelung erst dann überschritten, wenn sie eine ausgeübte oder eine künftige Nutzungsmöglichkeit ausschließt, die sich bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet und nach der Verkehrsauffassung angemessen ist (vgl. VerfGHE 44, 41/51 f.; 49, 160/168; VerfGH vom 30.6.1998 VerfGHE 51, 94/106; jeweils m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 30.09.2014 - 1-VII-14
Bußgeldbewehrung des Fahrens oder Parkens ohne Notwendigkeit auf nicht für den …
Allerdings muss der Einzelne als Normadressat im Regelfall die Möglichkeit haben, das Verbot bestimmter Verhaltensweisen zu erkennen und die staatliche Reaktion vorauszusehen (VerfGH vom 30.4.1991 VerfGHE 44, 41/56; VerfGHE 63, 220/230 f.).Auch insoweit ist das Bestimmtheitsgebot nicht verletzt, weil der Einzelne die Möglichkeit hat, das Verbot bestimmter Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Benutzung von Kraftfahrzeugen auf freien Flächen zu erkennen und die staatliche Reaktion vorauszusehen (VerfGHE 44, 41/56; 63, 220/228, 230 f.).
- VerfGH Bayern, 16.12.2010 - 6-VII-10
Popularklage gegen Art. 13 e BayNatSchG
Dieser verlangt, dass der Gesetzgeber selbst eindeutig die Voraussetzungen einer Bestrafung oder der Auferlegung einer Geldbuße festlegt und das nicht der Verwaltung oder der Rechtsprechung überlässt (VerfGH vom 22.11.1990 = VerfGH 43, 165/167; VerfGH vom 30.4.1991 = VerfGH 44, 41/55; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/237; vgl. zum inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 2 GG BVerfG vom 17.11.2009 = NJW 2010, 754).Beruht eine Bewehrung - wie hier - auf einem Blankettgesetz in Verbindung mit einer zu dessen Ausfüllung erlassenen Vorschrift, so müssen die Normen in ihrer Kombination den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 104 Abs. 1 BV genügen (VerfGH 44, 41/56 f.).
Gegen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen hier keine Bedenken, da der Einzelne - wie oben ausgeführt (V. 1. b)) - die Möglichkeit hat, das Verbot bestimmter Verhaltensweisen zu erkennen und die staatliche Reaktion vorauszusehen (vgl. VerfGH 44, 41/56).
- VerfGH Bayern, 09.12.2010 - 3-VI-09
Arrest im Strafvollzug
Der Gefangene soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Sanktionen bedroht ist, damit er sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. VerfGH vom 30.4.1991 = VerfGH 44, 41/55 f.; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/237 f.; BVerfG StV 1996, 499; BVerfG NStZ 1998, 103).Rn. 47 Den Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 100 und 101 BV ist der Grundsatz zu entnehmen, dass jede Strafe Schuld voraussetzt (VerfGH 44, 41/56; 47, 207/238).
- VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03
Erweiterung der Kampfhundeliste
Fehlt es daran, so verstößt die abgeleitete Rechtsvorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV), ohne dass es noch darauf ankommt, ob durch sie Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig eingeschränkt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 44, 41/49; 47, 77/81; 48, 87/94; 55, 66/70). - VerfGH Bayern, 27.01.1994 - 14-VII-92
VerfGH München: Fehlende unbeschränkte zweite Wiederholungsmöglichkeit einer …
Die Einschränkungen hinsichtlich der Prüfungsintensität, die bei auf bundesrechtlichen Ermächtigungen beruhenden untergesetzlichen Rechtsvorschriften gelten, bestehen im vorliegenden Fall nicht, weil sich die angefochtenen Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung auf eine landesrechtliche Ermächtigung stützen (vgl. VerfGH 41, 59/64 f.; 41, 97/99; 42, 21/26; 43, 67/73; VerfGH BayVBl 1991, 461).Die Einschränkungen hinsichtlich der Prüfungsintensität, die bei auf bundesrechtlichen Ermächtigungen beruhenden untergesetzlichen Rechtsvorschriften gelten, bestehen im vorliegenden Fall nicht, weil sich die angefochtenen Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung auf eine landesrechtliche Ermächtigung stützen (vgl. VerfGH 41, 59/64 f.; 41, 97/99; 42, 21/26; 43, 67/73; VerfGH BayVBl 1991, 461).
- VerfGH Bayern, 14.12.2011 - 108-VI-10
Fensterrecht nach Art. 43 AGBGB
Der Gesetzgeber knüpft dadurch im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums an den Umstand an, dass das Gebäudeeigentum aus dem Eigentümer zuzurechnenden Gründen situationsbelastet ist (vgl. VerfGH vom 26.3.1991 = VerfGH 44, 33/37; VerfGH vom 30.4.1991 = VerfGH 44, 41/51). - VerfGH Bayern, 30.06.1998 - 9-VII-94
Die Einschränkung des Grundrechts auf Naturgenuß nach Art. 141 Abs. 3 S. 1 …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich der Verfassungsgerichtshof bei der Überprüfung von Zielvorstellungen, fachlichen Erwägungen, Wertungen und Prognosen nicht an die Stelle des Normgebers setzen darf; er hat seine Nachprüfung vielmehr darauf zu beschränken, ob die Einschätzungen und die Entscheidungen des Normgebers offensichtlich fehlerhaft und eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen (vgl. VerfGH 44, 41/49; 48, 137/142; 49, 37/53; 50, 15/48 m.w.N.).Die Grenzen einer zulässigen Inhaltsbestimmung des Eigentums werden durch eine naturschutzrechtliche Regelung erst dann überschritten, wenn sie eine ausgeübte oder künftige Nutzungsmöglichkeit ausschließt, die sich bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet und nach der Verkehrsauffassung angemessen ist (vgl. VerfGH 44, 41/51; 49, 160/168; vgl. auch BVerfGE 58, 300/352 f.; 79, 174/198; BVerwGE 84, 361/370 f.; 94, 1/4 f. und 13 f.; BGH NJW 1994, 3283/3285 f.).
- VerfGH Bayern, 12.05.2004 - 7-VII-02
Mindestabstandsflächenregelung in München
Fehlt es daran, so verstößt die abgeleitete Rechtsvorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV), ohne dass es noch darauf ankommt, ob durch sie Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig eingeschränkt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 44, 41/49; 47, 77/81; 48, 87/94; 55, 66/70). - VerfGH Bayern, 21.05.2014 - 7-VII-13
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen der Grundschulordnung
Je mehr die Handlungsfreiheit eingeschränkt wird, um so sorgfältiger müssen die zur Rechtfertigung vorgebrachten Gründe gegenüber dem grundsätzlichen Freiheitsanspruch des Bürgers abgewogen werden; die Freiheitsbeschränkung darf nicht außer Verhältnis zu dem mit ihr angestrebten Ziel stehen (vgl. VerfGH vom 7.7.1977 VerfGHE 30, 109/119 f.; vom 30.4.1991 VerfGHE 44, 41/54). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 11 B 3.16
Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin; Erstaufforstung mit heimischen Baumarten; …
- VG Frankfurt/Oder, 19.06.2019 - 5 K 494/16
Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht
- BayObLG, 22.12.1992 - 3 ObOWi 99/92
- OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
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