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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27347
VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04 (https://dejure.org/2005,27347)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2005 - 120-VI-04 (https://dejure.org/2005,27347)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 120-VI-04 (https://dejure.org/2005,27347)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des Insolvenzverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 283
  • VerfGH 58, 168
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Jedenfalls wird Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV durch ein Gericht nur dann verletzt, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 168/177;… vom 7.8.2019 - Vf. 93-VI-13 und Vf. 73-VI-17 - juris Rn. 89).

    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70;… vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 42).

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Denn die Beschwerdeführerin hat nicht hinreichend dargetan, dass - wie es für einen Verstoß gegen Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV erforderlich wäre - ihr der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wurde (vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 168/177;… vom 7.8.2019 - Vf. 93-VI-13 und Vf. 73-VI-17 - juris Rn. 89).

    Zum anderen gibt er den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung ziehen, soweit es nach den Verfahrensvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben kann oder muss (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70;… vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 33).

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn ein Gericht über ein unzulässiges oder offensichtlich unbegründetes Ablehnungsgesuch nicht ausdrücklich entschieden hat (VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 168/177; BVerfG vom 22.2.1960 BVerfGE 11, 1/6).
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